Ernährungs- und Einkaufsrichtlinie
Antragstext
Verpflegungs- und Einkaufsrichtlinie
1. Richtlinien für die Verpflegung
1.1 Grundlegendes
Bei jeder Veranstaltung, bei der die NAJU Bayern Verpflegung stellt, besteht diese aus vegetarischem / veganem Essen und alkoholfreien Getränken.
Privat bezahlte oder mitgebrachte Lebensmittel sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
1.2 Essgewohnheiten und Allergien / Unverträglichkeiten
Essgewohnheiten und Allergien / Unverträglichkeiten müssen bei der Anmeldung zu
11 Veranstaltungen abgefragt werden, um diesen im Rahmen der Veranstaltung
12 entsprechend Rechnung tragen zu können.
13 Sollte es in Ausnahmefällen am jeweiligen Veranstaltungsort zu Schwierigkeiten
14 kommen, diesen gerecht zu werden, ist im Vorfeld mit der betroffenen Person
15 Rücksprache zu halten, um eine den Umständen entsprechende Lösung zu finden.
16 1.3 Selbstversorgung 17 Falls wir selbst kochen oder einkaufen, wird ausschließlich vegetarische und
18 vegane Ernährung angeboten. Werden tierische Produkte angeboten, sollten dazu
19 auch vegane Alternativen bereitgestellt werden. Die Verpflegung sollte also so
20 gestaltet sein, dass auch für Veganer*innen eine ausgewogene Ernährung gegeben
21 ist.
22 Beispiel: Falls Kaffee und Kuchen angeboten werden, bietet es sich an, dabei
23 auch vegane Milchalternativen und Kuchen bereitzustellen. Auch für diejenigen,
24 die sich nicht vegan ernähren, bietet das eine gute Möglichkeit, Alternativen zu
25 tierischen Produkten einmal zu probieren.
26 Die Bevorzugung von regionalen und saisonalen Bio- bzw. Fairtrade-Produkten ist
27 für uns ein Selbstverständnis. Damit wollen wir regionale und nachhaltige
28 Anbieter*innen und nachhaltige Landwirtschaftsformen unterstützen.
29 1.4 Gebuchte Verpflegung (im Rahmen von 30 Unterbringung, Catering, Bewirtung etc.) 31 Die Verfügbarkeit von vegetarischer und veganer Verpflegung ist ein notwendiges
32 Kriterium für die Auswahl der Unterkunft / des Caterings / des
33 Gastronomiebetriebs. Entsprechend ist bereits bei der Wahl des
34 Veranstaltungsorts (Unterkunft, Gastronomiebetrieb etc.) frühzeitig abzuklären,
35 dass eine ausgewogene vegane und vegetarische Ernährung möglich ist.
Beschluss: Antrag Ernährungs- und Einkaufsrichtlinie
36 Falls die Verpflegung in einer Unterkunft zu einem Pauschalpreis ohne
37 Unterscheidung zwischen vegetarischer und fleischhaltiger Kost angeboten wird,
38 ist dies kein Ausschlusskriterium.
39 Beispiel: Frühstücksbuffet, auf dem neben dem vegetarischen Angebot auch Fleisch
40 verfügbar ist.
41 1.5 Bewirtungsbeleg 42 Bei Bewirtung in einem Gastronomiebetrieb ist von der bewirtenden Person stets
43 ein Bewirtungsbeleg anzufordern, in dem folgende Angaben enthalten sind: Tag und
44 Ort der Bewirtung, die bewirtende Person, alle bewirteten Personen mit Namen,
45 der genaue Anlass der Bewirtung, die Kosten der Bewirtung, das Trinkgeld sowie
46 die Summe dieser beiden Posten. Nicht fehlen darf die Unterschrift der
47 bewirtenden Person.
48 2. Richtlinien für den Lebensmitteleinkauf 49 2.1 Einkauf in Bioqualität 50 Lebensmittel müssen in Bioqualität gekauft werden, da Bio die nachhaltigste
51 Erzeugungsform darstellt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die
52 Lebensmittel in regionaler und saisonaler Form gekauft werden um kurze
53 Transportwege der Lebensmittel sicherzustellen. Die dadurch entstehenden
54 Mehrkosten nimmt die NAJU gerne in Kauf.
55 Falls ein Produkt nicht in Bio verfügbar ist, soll die nachhaltigste Alternative
56 gewählt werden (z. B. regional, saisonal, Fairtrade, etc.).
57 Bei Uneindeutigkeit von diesem Punkt der Richtlinie in der praktischen Umsetzung
58 muss persönlich abgewogen werden, welche Entscheidung im Sinne der
59 Nachhaltigkeit vorzuziehen ist.
60 2.2 Vermeidung von Plastikabfällen 61 Dabei sind unverpackte Produkte oder Großgebinde zu bevorzugen, um Plastik- und
62 Verpackungsmüll so gut es geht zu vermeiden.
63 2.3 Vermeidung von Lebensmittelverschwendung 64 Unser Ziel ist es Lebensmittelabfälle zu vermeiden.
65 2.4 Getränke 66 Alkoholische Getränke müssen privat bezahlt werden und dürfen nur mit
67 Einverständnis der Veranstaltungsleitung in verantwortungsvollem Maße konsumiert
68 werden. Unbedingt müssen dabei die Jugendschutzgesetze beachtet werden.
69 3. Richtlinien für die Beschaffung von Non-Food- 70 Artikeln 71 3.1 Vermeidung von Verpackungsmüll 72 Auch beim Kauf von Non-Food-Artikeln ist Plastik und Verpackungsmüll möglichst
73 zu vermeiden.
74 3.2 Onlineshopping 75 Die NAJU Bayern ist sich neben ihrer ökologischen auch der sozialen und
76 ethischen Verantwortung bei Einkäufen bewusst. Gewisse Onlineshops fallen durch
77 besonders unethische Geschäftspraktiken auf. Bei diesen darf für die NAJU Bayern
78 nicht bestellt werden, und es können keine über diese Shops erworbene Artikel
79 abgerechnet werden. Hierzu zählen beispielsweise: Amazon, Wish, Alibaba, Shein
80 und Temu.
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Beschluss: Antrag Ernährungs- und Einkaufsrichtlinie
81 Bei Unklarheiten zu alternativen Onlineshops sind Beispiele im NAJU-Wiki
82 (https://wiki.naju-bayern.de/pages/viewpage.action?pageId=107347969) zu finden.
83 Gerne hilft auch das Jugendbüro weiter.
84 3.3 Gebrauchte Artikel 85 Die Anschaffung von Gebrauchtwaren wird bevorzugt. Insbesondere bei
86 elektronischen Geräten, die in der Herstellung stets viele Ressourcen
87 verbrauchen, lässt sich durch den Kauf gebrauchter Elektronik der NAJU 88 Fußabdruck erheblich reduzieren.
89 Werden gebrauchte Artikel von Privatpersonen abgekauft (bspw. über
90 Kleinanzeigenportale wie kleinanzeigen.de oder willhaben.at), können diese gegen
91 Vorlage einer vom Verkäufer unterschriebenen Quittung für Privatverkauf
92 abgerechnet werden (siehe Anhang).
93 4. Ausnahmen 94 Ausnahmen von dieser Richtlinie sind vorab mit dem Jugendbüro oder mit der
95 Landesjugendleitung abzustimmen.
96 6. Anhang: Vorlage für eine Quittung für einen 97 Kauf aus privater Hand 98 Datum:
99 Käufer (Name und Adresse):
100 Verkäufer (Name und Adresse):
101 Kaufgegenstand:
102 Betrag:
103 Betrag dankend erhalten am:
104 ____________________________________________________
105 Unterschrift des Verkäufers
Begründung
Besonders wir, die jungen Menschen, die wir selbst sind und die wir hier vertreten, sind von den jetzigen
und kommenden Folgen des Klimawandels betroffen. Wir merken selbst, dass die Sommer immer heißer
werden, die Winter wärmer und das Wetter extremer. Darunter leiden neben den Menschen auch Natur und
Tiere. Wir sind überzeugt, dass sich die Herausforderungen des Klimawandels nur gemeinsam lösen lassen,
wir aber mit jeder einzelnen Maßnahme einen entscheidenden Anteil dazu beitragen können.
Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) geht davon aus, dass zwischen 21 % bis 37 % der
gesamten globalen Treibhausgasemissionen auf unsere Ernährung zurückgehen. Eine Studie des World
Wide Fund for Nature zeigt, dass 69 % der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen in Deutschland
auf den Verzehr von tierischen Lebensmitteln zurückzuführen ist, wovon wiederum 44% auf Fleisch und 25
% auf Lebensmittel wie Butter, Milch, Eier und Käse entfallen. Pflanzliche Lebensmittel sind demzufolge für
lediglich 1/3 der Treibhausgasemissionen zu verantworten. Für ein Kilogramm Rindfleisch werden in etwa
14,3 Kilogramm CO2 freigesetzt (genau genommen CO2 Äquivalente), für ein Kilogramm Schweinefleisch
3,2 kg CO2 (Bundesumweltministerium). Ein Kilogramm Mischbrot benötigt 0,75 kg CO2 und ein Kilogramm
Tomaten 0,2 kg CO2. Neben CO2 entstehen in der tierischen Landwirtschaft auch die treibhauswirksamen
Gase Methan und Lachgas Diese Zahlen zeigen, dass unsere Entscheidung wie wir uns ernähren einen
großen Einfluss auf die globale Erwärmung hat.
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Beschluss: Antrag Ernährungs- und Einkaufsrichtlinie
Neben den Treibhausgasen ist zudem festzustellen, dass durch die Haltung von Tieren für die Produktion
von tierischen Lebensmitteln erhebliche Ressourcen an Wasser und Futteranbaufläche benötigt werden.
Beispielsweise braucht es zur Gewinnung von einem Kilogramm Rindfleisch ca. 15.000 Liter Wasser, 4 bis 9
Kilogramm Getreide und somit eine Nutzfläche von 30 bis 50 m², welche teilweise durch das Abholzen von
Regenwäldern generiert wird. Die Flächen, welche derzeit für den Tierfutteranbau benutzt werden, könnten
größtenteils für den Anbau menschlicher Ernährung verwendet werden und dadurch deren Effizienz
vervielfacht werden. Derzeit hungern schätzungsweise 800 Millionen Menschen weltweit. Dieser Beschluss
trägt einen kleinen Teil zur gerechten Ernährungsverteilung der Weltbevölkerung bei.
Wir sehen in der Veränderung der Ernährungsweise auf den NAJU-Veranstaltungen einen simplen Weg, um
effektiv klimafreundlicher zu werden. Da es bereits viele Menschen gibt, welche sich vegetarisch oder
vegan ernähren, bieten alle Gastronomien bereits jetzt fleischlose Alternativen an, auf die zurückgegriffen
werden kann.
Durch den Verzehr von saisonalen und regionalen Lebensmitteln stärken wir die lokalen
Wertschöpfungsketten und verhindern lange Transportwege, so wie ganzjährlich beheizte und bewässerte
Gewächshäuser.
In Deutschland werden rund 761 Millionen Tiere jährlich geschlachtet. Dies sind 2 Millionen getötete
Lebewesen täglich. Diese Zahl vermindern wir durch unsere Reduktion des Konsums von tierischen
Lebensmitteln.
Wir als NAJU Bayern sehen unser Handeln nicht nur nach innen, sondern auch nach außen gerichtet. Daher
nehmen wir die Idee der verantwortungsbewussten Ernährung ernst. Wir freuen uns, durch unser eigens
verantwortetes Handeln einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten