Last modified by Theresa König on 2026/02/21 16:35

From version 1.2
edited by Theresa König
on 2026/02/21 15:41
Change comment: There is no comment for this version
To version 1.1
edited by Theresa König
on 2026/02/21 15:40
Change comment: There is no comment for this version

Summary

Details

Page properties
Content
... ... @@ -6,19 +6,24 @@
6 6  1.1 Grundlegendes
7 7  Bei jeder Veranstaltung, bei der die NAJU Bayern Verpflegung stellt, besteht diese aus vegetarischem / veganem Essen und alkoholfreien Getränken.
8 8  Privat bezahlte oder mitgebrachte Lebensmittel sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
9 -
10 10  1.2 Essgewohnheiten und Allergien / Unverträglichkeiten
11 11  
12 -Essgewohnheiten und Allergien / Unverträglichkeiten müssen bei der Anmeldung zu Veranstaltungen abgefragt werden, um diesen im Rahmen der Veranstaltung
13 -entsprechend Rechnung tragen zu können. Sollte es in Ausnahmefällen am jeweiligen Veranstaltungsort zu Schwierigkeiten kommen, diesen gerecht zu werden, ist im Vorfeld mit der betroffenen Person Rücksprache zu halten, um eine den Umständen entsprechende Lösung zu finden.
14 -
15 -1.3 Selbstversorgung
16 -
17 -Falls wir selbst kochen oder einkaufen, wird ausschließlich vegetarische und vegane Ernährung angeboten. Werden tierische Produkte angeboten, sollten dazu
18 -auch vegane Alternativen bereitgestellt werden. Die Verpflegung sollte also so gestaltet sein, dass auch für Veganer*innen eine ausgewogene Ernährung gegeben
19 -ist. Beispiel: Falls Kaffee und Kuchen angeboten werden, bietet es sich an, dabei auch vegane Milchalternativen und Kuchen bereitzustellen. Auch für diejenigen,
20 -die sich nicht vegan ernähren, bietet das eine gute Möglichkeit, Alternativen zu tierischen Produkten einmal zu probieren.
21 - Die Bevorzugung von regionalen und saisonalen Bio- bzw. Fairtrade-Produkten ist
11 +Essgewohnheiten und Allergien / Unverträglichkeiten müssen bei der Anmeldung zu
12 +11 Veranstaltungen abgefragt werden, um diesen im Rahmen der Veranstaltung
13 +12 entsprechend Rechnung tragen zu können.
14 +13 Sollte es in Ausnahmefällen am jeweiligen Veranstaltungsort zu Schwierigkeiten
15 +14 kommen, diesen gerecht zu werden, ist im Vorfeld mit der betroffenen Person
16 +15 Rücksprache zu halten, um eine den Umständen entsprechende Lösung zu finden.
17 +16 1.3 Selbstversorgung 17 Falls wir selbst kochen oder einkaufen, wird ausschließlich vegetarische und
18 +18 vegane Ernährung angeboten. Werden tierische Produkte angeboten, sollten dazu
19 +19 auch vegane Alternativen bereitgestellt werden. Die Verpflegung sollte also so
20 +20 gestaltet sein, dass auch für Veganer*innen eine ausgewogene Ernährung gegeben
21 +21 ist.
22 +22 Beispiel: Falls Kaffee und Kuchen angeboten werden, bietet es sich an, dabei
23 +23 auch vegane Milchalternativen und Kuchen bereitzustellen. Auch für diejenigen,
24 +24 die sich nicht vegan ernähren, bietet das eine gute Möglichkeit, Alternativen zu
25 +25 tierischen Produkten einmal zu probieren.
26 +26 Die Bevorzugung von regionalen und saisonalen Bio- bzw. Fairtrade-Produkten ist
22 22  27 für uns ein Selbstverständnis. Damit wollen wir regionale und nachhaltige
23 23  28 Anbieter*innen und nachhaltige Landwirtschaftsformen unterstützen.
24 24  29 1.4 Gebuchte Verpflegung (im Rahmen von 30 Unterbringung, Catering, Bewirtung etc.) 31 Die Verfügbarkeit von vegetarischer und veganer Verpflegung ist ein notwendiges