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6 6  1.1 Grundlegendes
7 7  Bei jeder Veranstaltung, bei der die NAJU Bayern Verpflegung stellt, besteht diese aus vegetarischem / veganem Essen und alkoholfreien Getränken.
8 8  Privat bezahlte oder mitgebrachte Lebensmittel sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
9 +
9 9  1.2 Essgewohnheiten und Allergien / Unverträglichkeiten
10 10  
11 -Essgewohnheiten und Allergien / Unverträglichkeiten müssen bei der Anmeldung zu
12 -11 Veranstaltungen abgefragt werden, um diesen im Rahmen der Veranstaltung
13 -12 entsprechend Rechnung tragen zu können.
14 -13 Sollte es in Ausnahmefällen am jeweiligen Veranstaltungsort zu Schwierigkeiten
15 -14 kommen, diesen gerecht zu werden, ist im Vorfeld mit der betroffenen Person
16 -15 Rücksprache zu halten, um eine den Umständen entsprechende Lösung zu finden.
17 -16 1.3 Selbstversorgung 17 Falls wir selbst kochen oder einkaufen, wird ausschließlich vegetarische und
18 -18 vegane Ernährung angeboten. Werden tierische Produkte angeboten, sollten dazu
19 -19 auch vegane Alternativen bereitgestellt werden. Die Verpflegung sollte also so
20 -20 gestaltet sein, dass auch für Veganer*innen eine ausgewogene Ernährung gegeben
21 -21 ist.
22 -22 Beispiel: Falls Kaffee und Kuchen angeboten werden, bietet es sich an, dabei
23 -23 auch vegane Milchalternativen und Kuchen bereitzustellen. Auch für diejenigen,
24 -24 die sich nicht vegan ernähren, bietet das eine gute Möglichkeit, Alternativen zu
25 -25 tierischen Produkten einmal zu probieren.
26 -26 Die Bevorzugung von regionalen und saisonalen Bio- bzw. Fairtrade-Produkten ist
27 -27 für uns ein Selbstverständnis. Damit wollen wir regionale und nachhaltige
28 -28 Anbieter*innen und nachhaltige Landwirtschaftsformen unterstützen.
29 -29 1.4 Gebuchte Verpflegung (im Rahmen von 30 Unterbringung, Catering, Bewirtung etc.) 31 Die Verfügbarkeit von vegetarischer und veganer Verpflegung ist ein notwendiges
30 -32 Kriterium für die Auswahl der Unterkunft / des Caterings / des
31 -33 Gastronomiebetriebs. Entsprechend ist bereits bei der Wahl des
32 -34 Veranstaltungsorts (Unterkunft, Gastronomiebetrieb etc.) frühzeitig abzuklären,
33 -35 dass eine ausgewogene vegane und vegetarische Ernährung möglich ist.
34 -Beschluss: Antrag Ernährungs- und Einkaufsrichtlinie
35 -36 Falls die Verpflegung in einer Unterkunft zu einem Pauschalpreis ohne
36 -37 Unterscheidung zwischen vegetarischer und fleischhaltiger Kost angeboten wird,
37 -38 ist dies kein Ausschlusskriterium.
38 -39 Beispiel: Frühstücksbuffet, auf dem neben dem vegetarischen Angebot auch Fleisch
39 -40 verfügbar ist.
40 -41 1.5 Bewirtungsbeleg 42 Bei Bewirtung in einem Gastronomiebetrieb ist von der bewirtenden Person stets
41 -43 ein Bewirtungsbeleg anzufordern, in dem folgende Angaben enthalten sind: Tag und
42 -44 Ort der Bewirtung, die bewirtende Person, alle bewirteten Personen mit Namen,
43 -45 der genaue Anlass der Bewirtung, die Kosten der Bewirtung, das Trinkgeld sowie
44 -46 die Summe dieser beiden Posten. Nicht fehlen darf die Unterschrift der
45 -47 bewirtenden Person.
46 -48 2. Richtlinien für den Lebensmitteleinkauf 49 2.1 Einkauf in Bioqualität 50 Lebensmittel müssen in Bioqualität gekauft werden, da Bio die nachhaltigste
47 -51 Erzeugungsform darstellt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die
48 -52 Lebensmittel in regionaler und saisonaler Form gekauft werden um kurze
49 -53 Transportwege der Lebensmittel sicherzustellen. Die dadurch entstehenden
50 -54 Mehrkosten nimmt die NAJU gerne in Kauf.
12 +Essgewohnheiten und Allergien / Unverträglichkeiten müssen bei der Anmeldung zu Veranstaltungen abgefragt werden, um diesen im Rahmen der Veranstaltung
13 +entsprechend Rechnung tragen zu können. Sollte es in Ausnahmefällen am jeweiligen Veranstaltungsort zu Schwierigkeiten kommen, diesen gerecht zu werden, ist im Vorfeld mit der betroffenen Person Rücksprache zu halten, um eine den Umständen entsprechende Lösung zu finden.
14 +
15 +1.3 Selbstversorgung
16 +
17 +Falls wir selbst kochen oder einkaufen, wird ausschließlich vegetarische und vegane Ernährung angeboten. Werden tierische Produkte angeboten, sollten dazu
18 +auch vegane Alternativen bereitgestellt werden. Die Verpflegung sollte also so gestaltet sein, dass auch für Veganer*innen eine ausgewogene Ernährung gegeben
19 +ist. Beispiel: Falls Kaffee und Kuchen angeboten werden, bietet es sich an, dabei auch vegane Milchalternativen und Kuchen bereitzustellen. Auch für diejenigen,
20 +die sich nicht vegan ernähren, bietet das eine gute Möglichkeit, Alternativen zu tierischen Produkten einmal zu probieren.
21 +Die Bevorzugung von regionalen und saisonalen Bio- bzw. Fairtrade-Produkten ist für uns ein Selbstverständnis. Damit wollen wir regionale und nachhaltige Anbieter*innen und nachhaltige Landwirtschaftsformen unterstützen.
22 +
23 +1.4 Gebuchte Verpflegung (im Rahmen von Unterbringung, Catering, Bewirtung etc.)
24 +
25 +Die Verfügbarkeit von vegetarischer und veganer Verpflegung ist ein notwendiges Kriterium für die Auswahl der Unterkunft / des Caterings / des Gastronomiebetriebs. Entsprechend ist bereits bei der Wahl des Veranstaltungsorts (Unterkunft, Gastronomiebetrieb etc.) frühzeitig abzuklären, dass eine ausgewogene vegane und vegetarische Ernährung möglich ist.
26 +Falls die Verpflegung in einer Unterkunft zu einem Pauschalpreis ohne Unterscheidung zwischen vegetarischer und fleischhaltiger Kost angeboten wird, ist dies kein Ausschlusskriterium.
27 +
28 +Beispiel: Frühstücksbuffet, auf dem neben dem vegetarischen Angebot auch Fleisch verfügbar ist.
29 +
30 +1.5 Bewirtungsbeleg
31 +
32 +Bei Bewirtung in einem Gastronomiebetrieb ist von der bewirtenden Person stets ein Bewirtungsbeleg anzufordern, in dem folgende Angaben enthalten sind: Tag und Ort der Bewirtung, die bewirtende Person, alle bewirteten Personen mit Namen, der genaue Anlass der Bewirtung, die Kosten der Bewirtung, das Trinkgeld sowie
33 +die Summe dieser beiden Posten. Nicht fehlen darf die Unterschrift der bewirtenden Person.
34 +
35 +2. Richtlinien für den Lebensmitteleinkauf
36 +
37 +2.1 Einkauf in Bioqualität 50 Lebensmittel müssen in Bioqualität gekauft werden, da Bio die nachhaltigste Erzeugungsform darstellt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die
38 +Lebensmittel in regionaler und saisonaler Form gekauft werden um kurze Transportwege der Lebensmittel sicherzustellen. Die dadurch entstehendenMehrkosten nimmt die NAJU gerne in Kauf.
51 51  55 Falls ein Produkt nicht in Bio verfügbar ist, soll die nachhaltigste Alternative
52 52  56 gewählt werden (z. B. regional, saisonal, Fairtrade, etc.).
53 53  57 Bei Uneindeutigkeit von diesem Punkt der Richtlinie in der praktischen Umsetzung