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... ... @@ -33,80 +33,92 @@
33 33  \\Tempolimit
34 34  Die NAJU fordert ein generelles Tempolimit auf Autobahnen von 120 km/h sowie die
35 35  Einführung einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts.
36 +schluss: Resolution für eine umweltverträgliche Mobilitätswende
37 +41 Ein generelles Tempolimit von 120 km/h würde zum einen das Klima entlasten, da
38 +42 jährlich allein durch diese Maßnahme rund 2,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente
39 +43 eingespart würden. Zum Anderen würde die Anzahl und Schwere der Unfälle durch
40 +44 ein Tempolimit sinken. Ein Tempolimit kann zudem eine effektive Push-Maßnahme
41 +45 hin zu mehr ÖPNV darstellen.
42 +46
43 +47 Die Einführung einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts führt zu einem
44 +48 besseren, homogeneren Verkehrsfluss bei gleichzeitig nahezu zu
45 +49 vernachlässigenden Zeitverlusten. Dies führt zu einem geringeren
46 +50 Kraftstoffverbrauch des motorisierten Verkehrs. Darüber hinaus steigert diese
47 +51 die Verkehrssicherheit und damit die Attraktivität für Fahrradfahrer*innen und
48 +52 Fußgänger*innen.
49 +53
50 +54 Kein Straßenneubau
51 +55 Die NAJU fordert einen sofortigen Stopp aller Straßenneubauplanungen und ein
52 +56 Ende des Ausbaus von überörtlichen Straßenverbindungen.
53 +57
54 +58 Zu einer Mobilitätswende gehört die Stärkung des Umweltverbundes, vor allem auch
55 +59 in seiner finanziellen Unterstützung. Durch den Straßenbau werden in Deutschland
56 +60 viele finanzielle Mittel gebunden. Der Bau von Straßen schafft zudem eine
57 +61 Stärkung des motorisierten Individualverkehrs, die im Sinne einer
58 +62 Mobilitätswende nicht sinnvoll ist. Insbesondere der Straßenneubau zerstört
59 +63 Natur, zerschneidet Ökosysteme und führt zu einer fortwährenden
60 +64 Flächenversiegelung, die vor dem Hintergrund des 30-ha-Ziels der Bundesregierung
61 +65 und einer anzustrebenden Flächenneutralität auch abzulehnen ist.
62 +66
63 +67 Ausbau Schiene
64 +68 Die NAJU fordert einen massiven Ausbau und die Stärkung des Verkehrssystems
65 +69 Schiene sowohl für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr als auch den
66 +70 Güterverkehr.
67 +71
68 +72 Verkehr, der über die Schiene abgewickelt wird, ist in vielerlei Hinsicht
69 +73 umweltverträglicher als Straßenverkehr. So verursachen Straßen-, S- und U-Bahnen
70 +74 je Person mit 55g/km CO2-Äquivalenten nur etwa 1/3 der durchschnittlichen
71 +75 Emissionen des PKW-Verkehrs von 154g/km CO2-Äquivalenten je Person. Würde der
72 +76 ÖPNV ausschließlich mit grünem Strom betrieben, würden die CO2-Emmissionen noch
73 +77 weiter sinken. Für den Transport einer Gütertonne werden je Kilometer mittels
74 +78 Güterbahn 16g CO2-Äquivalente freigesetzt, beim Transport via Binnenschiff
75 +79 werden mit 31g/tkm CO2-Äquivalenten fast doppelt so viel, beim Transport via LKW
76 +80 mit 111g/tkm CO2-Äquivalent fast siebenmal so viele Treibhausgase freigesetzt.
77 +81 Zur Steigerung bedarf es massiver Investitionen in die Digitalisierung, den
78 +82 Erhalt und den Ausbau der Schieneninfrastruktur.
79 +83
80 +84 Der ländliche Raum muss durch Streckenreaktivierungen und Streckenneubauten
81 +85 wieder stärker an den Schienenverkehr angeschlossen und durch intelligente
82 +86 Lösungen wie Schnellbusse oder On-Demand-Dienste muss ein attraktives ÖPNV 87 Angebot geschaffen werden. Gleichzeitig muss auch die ÖPNV-Infrastruktur und die
83 +88 Anbindung an lokale Zentren in Ballungsräumen verstärkt werden. Um den ÖPNV
84 +89 nachhaltig zu gestalten, müssen alle Strecken zeitnah elektrifiziert werden und
85 +90 bis 2030 ausschließlich durch Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
86 +91 In Ballungszentren müssen lokale wie regionale Knoten ausgebaut und deutlich
87 +92 mehr Kapazität geschaffen werden. Eine Stärkung muss zudem insbesondere dem
88 +Seite 2
36 36  Beschluss: Resolution für eine umweltverträgliche Mobilitätswende
37 -Ein generelles Tempolimit von 120 km/h würde zum einen das Klima entlasten, da
38 -jährlich allein durch diese Maßnahme rund 2,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente
39 -eingespart würden. Zum Anderen würde die Anzahl und Schwere der Unfälle durch
40 -ein Tempolimit sinken. Ein Tempolimit kann zudem eine effektive Push-Maßnahme
41 -hin zu mehr ÖPNV darstellen.
42 -\\Die Einführung einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts führt zu einem
43 -besseren, homogeneren Verkehrsfluss bei gleichzeitig nahezu zu
44 -vernachlässigenden Zeitverlusten. Dies führt zu einem geringeren
45 -Kraftstoffverbrauch des motorisierten Verkehrs. Darüber hinaus steigert diese
46 -die Verkehrssicherheit und damit die Attraktivität für Fahrradfahrer*innen und
47 -Fußgänger*innen.
48 -\\Kein Straßenneubau
49 -Die NAJU fordert einen sofortigen Stopp aller Straßenneubauplanungen und ein
50 -Ende des Ausbaus von überörtlichen Straßenverbindungen.
51 -\\Zu einer Mobilitätswende gehört die Stärkung des Umweltverbundes, vor allem auch
52 -in seiner finanziellen Unterstützung. Durch den Straßenbau werden in Deutschland
53 -viele finanzielle Mittel gebunden. Der Bau von Straßen schafft zudem eine
54 -Stärkung des motorisierten Individualverkehrs, die im Sinne einer
55 -Mobilitätswende nicht sinnvoll ist. Insbesondere der Straßenneubau zerstört
56 -Natur, zerschneidet Ökosysteme und führt zu einer fortwährenden
57 -Flächenversiegelung, die vor dem Hintergrund des 30-ha-Ziels der Bundesregierung
58 -und einer anzustrebenden Flächenneutralität auch abzulehnen ist.
59 -\\Ausbau Schiene
60 -Die NAJU fordert einen massiven Ausbau und die Stärkung des Verkehrssystems
61 -Schiene sowohl für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr als auch den
62 -Güterverkehr.
63 -\\Verkehr, der über die Schiene abgewickelt wird, ist in vielerlei Hinsicht
64 -umweltverträglicher als Straßenverkehr. So verursachen Straßen-, S- und U-Bahnen
65 -je Person mit 55g/km CO2-Äquivalenten nur etwa 1/3 der durchschnittlichen
66 -Emissionen des PKW-Verkehrs von 154g/km CO2-Äquivalenten je Person. Würde der
67 -ÖPNV ausschließlich mit grünem Strom betrieben, würden die CO2-Emmissionen noch
68 -weiter sinken. Für den Transport einer Gütertonne werden je Kilometer mittels
69 -Güterbahn 16g CO2-Äquivalente freigesetzt, beim Transport via Binnenschiff
70 -werden mit 31g/tkm CO2-Äquivalenten fast doppelt so viel, beim Transport via LKW
71 -mit 111g/tkm CO2-Äquivalent fast siebenmal so viele Treibhausgase freigesetzt.
72 -Zur Steigerung bedarf es massiver Investitionen in die Digitalisierung, den
73 -Erhalt und den Ausbau der Schieneninfrastruktur.
74 -\\Der ländliche Raum muss durch Streckenreaktivierungen und Streckenneubauten
75 -wieder stärker an den Schienenverkehr angeschlossen und durch intelligente
76 -Lösungen wie Schnellbusse oder On-Demand-Dienste muss ein attraktives ÖPNV - Angebot
77 -geschaffen werden. Gleichzeitig müssen auch die ÖPNV-Infrastruktur und die
78 -Anbindung an lokale Zentren in Ballungsräumen verstärkt werden. Um den ÖPNV
79 -nachhaltig zu gestalten, müssen alle Strecken zeitnah elektrifiziert werden und
80 -bis 2030 ausschließlich durch Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
81 -In Ballungszentren müssen lokale wie regionale Knoten ausgebaut und deutlich
82 -mehr Kapazität geschaffen werden. Eine Stärkung muss zudem insbesondere dem
83 -Güterverkehr auf der Schiene zukommen.
84 -\\Verkehrsflächengestaltung
85 -Die NAJU fordert eine umweltverträgliche Umverteilung von Verkehrsflächen. Die
86 -bisherige Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs muss überwunden
87 -werden. Daher braucht es künftig eine Bevorzugung von Fuß- und Radverkehr sowie
88 -des ÖPNV gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV). Fahrradwege müssen
89 -dabei so ausgebaut werden, das sie ausreichend vor Kraftverkehr geschützt sind.
90 -Es reicht dabei nicht Linien für sogenannte Schutzstreifen und Angstweichen auf
91 -die Straße zu malen, sondern erfordert auf viel befahrenen Verkehrswegen eine
92 -echte bauliche Trennung.
93 -Gleichzeitig muss der Verkehrsbereich mit seiner intensiven Flächennutzung seiner Verantwortung
94 -einer sozialgerechten und nachhaltigen Gestaltung seiner Flächen nachkommen.
95 -Dies bedeutet insbesondere die verstärkte Einbettung und den Ausbau grüner und
96 -blauer Infrastruktur im Rahmen der Verkehrsflächenplanung. Verkehrsbegleitgrün
97 -muss dabei ökologisch gestaltet und bewirtschaftet werden.
98 -Der Ausbau grüner und blauer Infrastruktur trägt dabei einen wichtigen Beitrag
99 -zur Klimaanpassung und Klimaschutz in Städten bei. Sie kühlt das Mikroklima in
100 -Hitzephasen, reinigt die Luft von Schadstoffen und speichert bei
101 -Starkregenereignissen Wasser. Daher sind vermehrt Städte und ihre Verkehrsachsen
102 -zu begrünen. Verkehrsflächen, wie Bahnanlagen und Straßenflächen, stellen
103 -potenziell vielfältige Lebensräume dar, die naturnah gestaltet und
104 -bewirtschaftet werden sollen. Dazu gehören Verkehrsinseln und Baumscheiben, die
105 -mit Blühelementen und verminderter Mahd einen positiven Effekt für die Umwelt
106 -erzielen können.
107 -*2
108 -https:~/~/www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wir99kungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf S.15f 100 101
109 -*1 https:~/~/www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/tempolimit-auf102autobahnen-mindert-co2-emissionen Seite
90 +93 Güterverkehr auf der Schiene zukommen.
91 +94
92 +95 Verkehrsflächengestaltung
93 +96 Die NAJU fordert eine umweltverträgliche Umverteilung von Verkehrsflächen. Die
94 +97 bisherige Privilegierung des motorisierten Individualverkehrs muss überwunden
95 +98 werden. Daher braucht es künftig eine Bevorzugung von Fuß- und Radverkehr sowie
96 +99 des ÖPNV gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV). Fahrradwege müssen
97 +100 dabei so ausgebaut werden, das sie ausreichend vor Kraftverkehr geschützt sind.
98 +101 Es reicht dabei nicht Linien für sogenannte Schutzstreifen und Angstweichen auf
99 +102 die Straße zu malen, sondern erfordert auf viel befahrenen Verkehrswegen eine
100 +103 echte bauliche Trennung. Gleichzeitig muss
101 +104 der Verkehrsbereich mit seiner intensiven Flächennutzung seiner Verantwortung
102 +105 einer sozialgerechten und nachhaltigen Gestaltung seiner Flächen nachkommen.
103 +106 Dies bedeutet insbesondere die verstärkte Einbettung und den Ausbau grüner und
104 +107 blauer Infrastruktur im Rahmen der Verkehrsflächenplanung. Verkehrsbegleitgrün
105 +108 muss dabei ökologisch gestaltet und bewirtschaftet werden.
106 +109 Der Ausbau grüner und blauer Infrastruktur trägt dabei einen wichtigen Beitrag
107 +110 zur Klimaanpassung und Klimaschutz in Städten bei. Sie kühlt das Mikroklima in
108 +111 Hitzephasen, reinigt die Luft von Schadstoffen und speichert bei
109 +112 Starkregenereignissen Wasser. Daher sind vermehrt Städte und ihre Verkehrsachsen
110 +113 zu begrünen. Verkehrsflächen, wie Bahnanlagen und Straßenflächen, stellen
111 +114 potenziell vielfältige Lebensräume dar, die naturnah gestaltet und
112 +115 bewirtschaftet werden sollen. Dazu gehören Verkehrsinseln und Baumscheiben, die
113 +116 mit Blühelementen und verminderter Mahd einen positiven Effekt für die Umwelt
114 +117 erzielen können.
115 +118
116 +119 *2
117 +120 https:~/~/www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wir99
118 +121 kungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf S.15f 100 101
119 +122
120 +123 *1 https:~/~/www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/tempolimit-auf102
121 +124 autobahnen-mindert-co2-emissionen Seite
110 110  125
111 111  126 https:~/~/www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltschaedliche 127 subventionen-fast-die-haelfte
112 112  Seite