Last modified by Valentin Hügenell on 2026/02/21 16:34

From version 5.1
edited by Valentin Hügenell
on 2026/02/21 16:34
Change comment: There is no comment for this version
To version 1.1
edited by Valentin Hügenell
on 2026/02/21 15:28
Change comment: There is no comment for this version

Summary

Details

Page properties
Title
... ... @@ -1,1 +1,1 @@
1 -[2022] Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von Klima- und Artenkrise!
1 +Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von Klima- und Artenkrise!
Content
... ... @@ -26,44 +26,59 @@
26 26  sich aus dem von Wissenschaftler*innen berechneten, global gerechten CO2-
27 27  Restbudget ergibt. Damit einher geht die Notwendigkeit, den jährlichen Zubau von
28 28  erneuerbaren Energien in Deutschland zu verdrei- bis zu verfünffachen.[1]Damit
29 -dies gelingt, ist eine deutliche Steigerung der Anzahl an On- und Offshore 33
30 -Windenergieanlagen sowie die Förderung weiterer regenerativer Energiequellen in
31 -ganz Deutschland unabdingbar.[2]
32 -Längst ist wissenschaftlich belegt: Klimawandel und Artensterben sind keine
33 -getrennten Krisen sondern zusammenhängende Zwillingskrisen. Beide Krisen können
34 -und dürfen nicht singulär betrachtet werden. Erst recht können wir beide Krisen
35 -nicht singulär – ohne die andere zu betrachten – lösen. Die bereits spürbaren
36 -und noch prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels stellen eine der größten
37 -Bedrohungen der Biodiversität und somit unserer Lebensgrundlage dar.[3]
38 -\\Auch im Sinne des Naturschutzes fordern wir daher einen schnellen, konsequenten
39 -und gesteuerten EE-Ausbau inklusive Windenergieanlagen.
40 -\\Dem Ausbau von Winkraftanlagen ist nichts entgegenzusetzen, solange keine
41 -dringlichen Naturschutzgründe dagegen sprechen:
42 -Es geht nicht darum, den Ausbau von Windkraft kategorisch abzulehnen, jedoch
43 -sich situativ stets die Option offen zu halten, gegen Vorhaben zu klagen.
44 -Klimakrise und Biodiversitätskrise schließen sich nicht aus sondern gehen Hand
45 -in Hand. Eine Ablehnung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist daher auch
46 -eine Ablehnung des Artenschutzes selbst. Klagen aufgrund persönlicher Vorbehalte
47 -unter dem Deckmantel des Artenschutzes lehnen wir strikt ab, denn sie schwächen
48 -die Legitimität naturschutzfachlich fundierter Klagen, die in einzelnen Fällen
49 -unumgänglich sind.
50 -\\\\Um den erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen, ist es
51 -notwendig, sich primär an dem übergeordneten Ziel, der Bekämpfung der
52 -Zwillingskrisen Klimakrise
53 -und Artensterben zu orientieren.
54 -Die Ausweisung der
55 -bundesgesetzlich vorgeschriebenen 2% der Bundesflächen für die Windenergie muss
56 -schnellstmöglich, koordiniert und naturverträglich von den Ländern erfolgen. Die
57 -Ausweisung weiterer Flächen für den Bau von weiteren EE-Anlagen wird von derNAJU
58 -gefordert.
59 -\\\\[1] Vgl. Wuppertal Institut (2020). CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines
60 -deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze. Bericht. Wuppertal. S. 10,14
61 -[2] IPCC, 2022: Summary for Policymakers. In: Climate Change 2022: Mitigation of
62 -Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment
63 -Report 76 of the Intergovernmental Panel on Climate Change. S. 42 (Figure SPM.7)
64 -[3] IPBES (2019): Summary for policymakers of the global assessment report on 78
65 -biodiversity and ecosystem services of the Intergovernmental Science-Policy 79
66 -Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. IPBES secretariat, Bonn,
67 -Germany.S 13
29 +32 dies gelingt, ist eine deutliche Steigerung der Anzahl an On- und Offshore 33 Windenergieanlagen sowie die Förderung weiterer regenerativer Energiequellen in
30 +34 ganz Deutschland unabdingbar.[2]
31 +35 Längst ist wissenschaftlich belegt: Klimawandel und Artensterben sind keine
32 +36 getrennten Krisen sondern zusammenhängende Zwillingskrisen. Beide Krisen können
33 +37 und dürfen nicht singulär betrachtet werden. Erst recht können wir beide Krisen
34 +38 nicht singulär – ohne die andere zu betrachten – lösen. Die bereits spürbaren
35 +Beschluss: Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von
36 +Klima- und Artenkrise!”
37 +39 und noch prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels stellen eine der größten
38 +40 Bedrohungen der Biodiversität und somit unserer Lebensgrundlage dar.[3]
39 +41
40 +42 Auch im Sinne des Naturschutzes fordern wir daher einen schnellen, konsequenten
41 +43 und gesteuerten EE-Ausbau inklusive Windenergieanlagen.
42 +44
43 +45 Dem Ausbau von Winkraftanlagen ist nichts entgegenzusetzen, solange keine
44 +46 dringlichen Naturschutzgründe dagegen sprechen:
45 +47 Es geht nicht darum, den Ausbau von Windkraft kategorisch abzulehnen, jedoch
46 +48 sich situativ stets die Option offen zu halten, gegen Vorhaben zu klagen.
47 +49 Klimakrise und Biodiversitätskrise schließen sich nicht aus sondern gehen Hand
48 +50 in Hand. Eine Ablehnung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist daher auch
49 +51 eine Ablehnung des Artenschutzes selbst. Klagen aufgrund persönlicher Vorbehalte
50 +52 unter dem Deckmantel des Artenschutzes lehnen wir strikt ab, denn sie schwächen
51 +53 die Legitimität naturschutzfachlich fundierter Klagen, die in einzelnen Fällen
52 +54 unumgänglich sind.
53 +55
54 +56
55 +57
56 +58
57 +59
58 +60
59 +61 Um den erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen, ist es
60 +62 notwendig, sich primär an dem übergeordneten Ziel, der Bekämpfung der
61 +63 Zwillingskrisen Klimakrise
62 +64 und Artensterben zu orientieren.
63 +65
64 +66 Die Ausweisung der
65 +67 bundesgesetzlich vorgeschriebenen 2% der Bundesflächen für die Windenergie muss
66 +68 schnellstmöglich, koordiniert und naturverträglich von den Ländern erfolgen. Die
67 +69 Ausweisung weiterer Flächen für den Bau von weiteren EE-Anlagen wird von derNAJU
68 +70 gefordert.
69 +71
70 +72
71 +73 [1] Vgl. Wuppertal Institut (2020). CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines
72 +74 deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze. Bericht. Wuppertal. S. 10,
73 +75 73 14
74 +76
75 +77 [2] IPCC, 2022: Summary for Policymakers. In: Climate Change 2022: Mitigation of
76 +78 75 Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment
77 +79 Report 76 of the Intergovernmental Panel on Climate Change. S. 42 (Figure SPM.7)
78 +80
79 +81 [3] IPBES (2019): Summary for policymakers of the global assessment report on 78
80 +82 biodiversity and ecosystem services of the Intergovernmental Science-Policy 79
81 +83 Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. IPBES secretariat, Bonn,
82 +84 Germany.S 13
68 68  
69 69