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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 - [2022]Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von Klima- und Artenkrise!1 +Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von Klima- und Artenkrise! - Content
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... ... @@ -26,44 +26,59 @@ 26 26 sich aus dem von Wissenschaftler*innen berechneten, global gerechten CO2- 27 27 Restbudget ergibt. Damit einher geht die Notwendigkeit, den jährlichen Zubau von 28 28 erneuerbaren Energien in Deutschland zu verdrei- bis zu verfünffachen.[1]Damit 29 -dies gelingt, ist eine deutliche Steigerung der Anzahl an On- und Offshore 33 30 -Windenergieanlagen sowie die Förderung weiterer regenerativer Energiequellen in 31 -ganz Deutschland unabdingbar.[2] 32 -Längst ist wissenschaftlich belegt: Klimawandel und Artensterben sind keine 33 -getrennten Krisen sondern zusammenhängende Zwillingskrisen. Beide Krisen können 34 -und dürfen nicht singulär betrachtet werden. Erst recht können wir beide Krisen 35 -nicht singulär – ohne die andere zu betrachten – lösen. Die bereits spürbaren 36 -und noch prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels stellen eine der größten 37 -Bedrohungen der Biodiversität und somit unserer Lebensgrundlage dar.[3] 38 -\\Auch im Sinne des Naturschutzes fordern wir daher einen schnellen, konsequenten 39 -und gesteuerten EE-Ausbau inklusive Windenergieanlagen. 40 -\\Dem Ausbau von Winkraftanlagen ist nichts entgegenzusetzen, solange keine 41 -dringlichen Naturschutzgründe dagegen sprechen: 42 -Es geht nicht darum, den Ausbau von Windkraft kategorisch abzulehnen, jedoch 43 -sich situativ stets die Option offen zu halten, gegen Vorhaben zu klagen. 44 -Klimakrise und Biodiversitätskrise schließen sich nicht aus sondern gehen Hand 45 -in Hand. Eine Ablehnung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist daher auch 46 -eine Ablehnung des Artenschutzes selbst. Klagen aufgrund persönlicher Vorbehalte 47 -unter dem Deckmantel des Artenschutzes lehnen wir strikt ab, denn sie schwächen 48 -die Legitimität naturschutzfachlich fundierter Klagen, die in einzelnen Fällen 49 -unumgänglich sind. 50 -\\\\Um den erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen, ist es 51 -notwendig, sich primär an dem übergeordneten Ziel, der Bekämpfung der 52 -Zwillingskrisen Klimakrise 53 -und Artensterben zu orientieren. 54 -Die Ausweisung der 55 -bundesgesetzlich vorgeschriebenen 2% der Bundesflächen für die Windenergie muss 56 -schnellstmöglich, koordiniert und naturverträglich von den Ländern erfolgen. Die 57 -Ausweisung weiterer Flächen für den Bau von weiteren EE-Anlagen wird von derNAJU 58 -gefordert. 59 -\\\\[1] Vgl. Wuppertal Institut (2020). CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines 60 -deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze. Bericht. Wuppertal. S. 10,14 61 -[2] IPCC, 2022: Summary for Policymakers. In: Climate Change 2022: Mitigation of 62 -Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment 63 -Report 76 of the Intergovernmental Panel on Climate Change. S. 42 (Figure SPM.7) 64 -[3] IPBES (2019): Summary for policymakers of the global assessment report on 78 65 -biodiversity and ecosystem services of the Intergovernmental Science-Policy 79 66 -Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. IPBES secretariat, Bonn, 67 -Germany.S 13 29 +32 dies gelingt, ist eine deutliche Steigerung der Anzahl an On- und Offshore 33 Windenergieanlagen sowie die Förderung weiterer regenerativer Energiequellen in 30 +34 ganz Deutschland unabdingbar.[2] 31 +35 Längst ist wissenschaftlich belegt: Klimawandel und Artensterben sind keine 32 +36 getrennten Krisen sondern zusammenhängende Zwillingskrisen. Beide Krisen können 33 +37 und dürfen nicht singulär betrachtet werden. Erst recht können wir beide Krisen 34 +38 nicht singulär – ohne die andere zu betrachten – lösen. Die bereits spürbaren 35 +Beschluss: Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von 36 +Klima- und Artenkrise!” 37 +39 und noch prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels stellen eine der größten 38 +40 Bedrohungen der Biodiversität und somit unserer Lebensgrundlage dar.[3] 39 +41 40 +42 Auch im Sinne des Naturschutzes fordern wir daher einen schnellen, konsequenten 41 +43 und gesteuerten EE-Ausbau inklusive Windenergieanlagen. 42 +44 43 +45 Dem Ausbau von Winkraftanlagen ist nichts entgegenzusetzen, solange keine 44 +46 dringlichen Naturschutzgründe dagegen sprechen: 45 +47 Es geht nicht darum, den Ausbau von Windkraft kategorisch abzulehnen, jedoch 46 +48 sich situativ stets die Option offen zu halten, gegen Vorhaben zu klagen. 47 +49 Klimakrise und Biodiversitätskrise schließen sich nicht aus sondern gehen Hand 48 +50 in Hand. Eine Ablehnung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist daher auch 49 +51 eine Ablehnung des Artenschutzes selbst. Klagen aufgrund persönlicher Vorbehalte 50 +52 unter dem Deckmantel des Artenschutzes lehnen wir strikt ab, denn sie schwächen 51 +53 die Legitimität naturschutzfachlich fundierter Klagen, die in einzelnen Fällen 52 +54 unumgänglich sind. 53 +55 54 +56 55 +57 56 +58 57 +59 58 +60 59 +61 Um den erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen, ist es 60 +62 notwendig, sich primär an dem übergeordneten Ziel, der Bekämpfung der 61 +63 Zwillingskrisen Klimakrise 62 +64 und Artensterben zu orientieren. 63 +65 64 +66 Die Ausweisung der 65 +67 bundesgesetzlich vorgeschriebenen 2% der Bundesflächen für die Windenergie muss 66 +68 schnellstmöglich, koordiniert und naturverträglich von den Ländern erfolgen. Die 67 +69 Ausweisung weiterer Flächen für den Bau von weiteren EE-Anlagen wird von derNAJU 68 +70 gefordert. 69 +71 70 +72 71 +73 [1] Vgl. Wuppertal Institut (2020). CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines 72 +74 deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze. Bericht. Wuppertal. S. 10, 73 +75 73 14 74 +76 75 +77 [2] IPCC, 2022: Summary for Policymakers. In: Climate Change 2022: Mitigation of 76 +78 75 Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment 77 +79 Report 76 of the Intergovernmental Panel on Climate Change. S. 42 (Figure SPM.7) 78 +80 79 +81 [3] IPBES (2019): Summary for policymakers of the global assessment report on 78 80 +82 biodiversity and ecosystem services of the Intergovernmental Science-Policy 79 81 +83 Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. IPBES secretariat, Bonn, 82 +84 Germany.S 13 68 68 69 69