[2022] Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von Klima- und Artenkrise!
Antragstext
Bereits seit Jahrzehnten warnt die Wissenschaft vor den katastrophalen Folgen
der Klimakrise und sieht zugleich in dem massiven Ausbau der erneuerbaren
Energien ist ein unverzichtbares Instrument, die Treibhausgasemissionen auf ein
Niveau zu senken, welches mit dem im Pariser Abkommen festgelegten 1,5°C Ziel
vereinbar ist.
Der zu verurteilende russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat nun erneut
deutlich gezeigt, wie stark Deutschland und Europa nach wie vor von fossilen
Energieträgern abhängig sind.
In der Vergangenheit überwog eine geringe politische Motivation sowie eine
zögerliche Haltung von Zivilgesellschaft und Wirtschaft gegenüber dem Ausbau der
Erneuerbaren Energien (EE).Diese politischen Entscheidungen haben uns als
Gesellschaft in die derzeitige Position gebracht, Laufzeitverlängerungen von
Kohle- und Atomkraftwerke in Betracht ziehen zu müssen.Statt die schwerwiegenden
Fehler der Vergangenheit zu wiederholen, die uns in
diese bedrohliche Lage geführt haben, brauchen wir jetzt ein entschlossenes,
gemeinsames Handeln. Das aktuelle Momentum muss genutzt werden, um den
alternativlosen Ausstieg aus fossiler Energie schnellstmöglich zu vollziehen und
damit weiter unumkehrbare Gefahren für zukünftige Generationen, sowie Natur und
Umwelt abzuwenden.
Die NAJU fordert alle, insbesondere die dem EE-Ausbau kritisch
gegenüberstehenden Akteur*innen auf, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung
zu stellen. Das bedeutet, lösungsorientiert und sofort zu handeln. Die Bedrohung
durch die Artenkrise darf nicht gegen die der Klimakrise ausgespielt werden.
Die NAJU unterstützt die Forderung der deutschen Klimaneutralität bis 2035, die
sich aus dem von Wissenschaftler*innen berechneten, global gerechten CO2-
Restbudget ergibt. Damit einher geht die Notwendigkeit, den jährlichen Zubau von
erneuerbaren Energien in Deutschland zu verdrei- bis zu verfünffachen.[1]Damit
dies gelingt, ist eine deutliche Steigerung der Anzahl an On- und Offshore 33
Windenergieanlagen sowie die Förderung weiterer regenerativer Energiequellen in
ganz Deutschland unabdingbar.[2]
Längst ist wissenschaftlich belegt: Klimawandel und Artensterben sind keine
getrennten Krisen sondern zusammenhängende Zwillingskrisen. Beide Krisen können
und dürfen nicht singulär betrachtet werden. Erst recht können wir beide Krisen
nicht singulär – ohne die andere zu betrachten – lösen. Die bereits spürbaren
und noch prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels stellen eine der größten
Bedrohungen der Biodiversität und somit unserer Lebensgrundlage dar.[3]
Auch im Sinne des Naturschutzes fordern wir daher einen schnellen, konsequenten
und gesteuerten EE-Ausbau inklusive Windenergieanlagen.
Dem Ausbau von Winkraftanlagen ist nichts entgegenzusetzen, solange keine
dringlichen Naturschutzgründe dagegen sprechen:
Es geht nicht darum, den Ausbau von Windkraft kategorisch abzulehnen, jedoch
sich situativ stets die Option offen zu halten, gegen Vorhaben zu klagen.
Klimakrise und Biodiversitätskrise schließen sich nicht aus sondern gehen Hand
in Hand. Eine Ablehnung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist daher auch
eine Ablehnung des Artenschutzes selbst. Klagen aufgrund persönlicher Vorbehalte
unter dem Deckmantel des Artenschutzes lehnen wir strikt ab, denn sie schwächen
die Legitimität naturschutzfachlich fundierter Klagen, die in einzelnen Fällen
unumgänglich sind.
Um den erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen, ist es
notwendig, sich primär an dem übergeordneten Ziel, der Bekämpfung der
Zwillingskrisen Klimakrise
und Artensterben zu orientieren.
Die Ausweisung der
bundesgesetzlich vorgeschriebenen 2% der Bundesflächen für die Windenergie muss
schnellstmöglich, koordiniert und naturverträglich von den Ländern erfolgen. Die
Ausweisung weiterer Flächen für den Bau von weiteren EE-Anlagen wird von derNAJU
gefordert.
[1] Vgl. Wuppertal Institut (2020). CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines
deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze. Bericht. Wuppertal. S. 10,14
[2] IPCC, 2022: Summary for Policymakers. In: Climate Change 2022: Mitigation of
Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment
Report 76 of the Intergovernmental Panel on Climate Change. S. 42 (Figure SPM.7)
[3] IPBES (2019): Summary for policymakers of the global assessment report on 78
biodiversity and ecosystem services of the Intergovernmental Science-Policy 79
Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. IPBES secretariat, Bonn,
Germany.S 13