Changes for page [2022] Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von Klima- und Artenkrise!
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... ... @@ -26,36 +26,48 @@ 26 26 sich aus dem von Wissenschaftler*innen berechneten, global gerechten CO2- 27 27 Restbudget ergibt. Damit einher geht die Notwendigkeit, den jährlichen Zubau von 28 28 erneuerbaren Energien in Deutschland zu verdrei- bis zu verfünffachen.[1]Damit 29 -dies gelingt, ist eine deutliche Steigerung der Anzahl an On- und Offshore 33 Windenergieanlagen sowie die Förderung weiterer regenerativer Energiequellen in 30 -ganz Deutschland unabdingbar.[2] 31 -Längst ist wissenschaftlich belegt: Klimawandel und Artensterben sind keine 32 -getrennten Krisen sondern zusammenhängende Zwillingskrisen. Beide Krisen können 33 -und dürfen nicht singulär betrachtet werden. Erst recht können wir beide Krisen 34 -nicht singulär – ohne die andere zu betrachten – lösen. Die bereits spürbaren 35 -und noch prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels stellen eine der größten 36 -Bedrohungen der Biodiversität und somit unserer Lebensgrundlage dar.[3] 37 -\\Auch im Sinne des Naturschutzes fordern wir daher einen schnellen, konsequenten 38 -und gesteuerten EE-Ausbau inklusive Windenergieanlagen. 39 -\\Dem Ausbau von Winkraftanlagen ist nichts entgegenzusetzen, solange keine 40 -dringlichen Naturschutzgründe dagegen sprechen: 41 -Es geht nicht darum, den Ausbau von Windkraft kategorisch abzulehnen, jedoch 42 -sich situativ stets die Option offen zu halten, gegen Vorhaben zu klagen. 43 -Klimakrise und Biodiversitätskrise schließen sich nicht aus sondern gehen Hand 44 -in Hand. Eine Ablehnung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist daher auch 45 -eine Ablehnung des Artenschutzes selbst. Klagen aufgrund persönlicher Vorbehalte 46 -unter dem Deckmantel des Artenschutzes lehnen wir strikt ab, denn sie schwächen 47 -die Legitimität naturschutzfachlich fundierter Klagen, die in einzelnen Fällen 48 -unumgänglich sind. 49 -\\\\\\\\\\\\Um den erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen, ist es 50 -notwendig, sich primär an dem übergeordneten Ziel, der Bekämpfung der 51 -Zwillingskrisen Klimakrise 52 -und Artensterben zu orientieren. 53 -Die Ausweisung der 54 -bundesgesetzlich vorgeschriebenen 2% der Bundesflächen für die Windenergie muss 55 -schnellstmöglich, koordiniert und naturverträglich von den Ländern erfolgen. Die 56 -Ausweisung weiterer Flächen für den Bau von weiteren EE-Anlagen wird von derNAJU 57 -gefordert. 58 -\\72 29 +32 dies gelingt, ist eine deutliche Steigerung der Anzahl an On- und Offshore 33 Windenergieanlagen sowie die Förderung weiterer regenerativer Energiequellen in 30 +34 ganz Deutschland unabdingbar.[2] 31 +35 Längst ist wissenschaftlich belegt: Klimawandel und Artensterben sind keine 32 +36 getrennten Krisen sondern zusammenhängende Zwillingskrisen. Beide Krisen können 33 +37 und dürfen nicht singulär betrachtet werden. Erst recht können wir beide Krisen 34 +38 nicht singulär – ohne die andere zu betrachten – lösen. Die bereits spürbaren 35 +Beschluss: Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von 36 +Klima- und Artenkrise!” 37 +39 und noch prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels stellen eine der größten 38 +40 Bedrohungen der Biodiversität und somit unserer Lebensgrundlage dar.[3] 39 +41 40 +42 Auch im Sinne des Naturschutzes fordern wir daher einen schnellen, konsequenten 41 +43 und gesteuerten EE-Ausbau inklusive Windenergieanlagen. 42 +44 43 +45 Dem Ausbau von Winkraftanlagen ist nichts entgegenzusetzen, solange keine 44 +46 dringlichen Naturschutzgründe dagegen sprechen: 45 +47 Es geht nicht darum, den Ausbau von Windkraft kategorisch abzulehnen, jedoch 46 +48 sich situativ stets die Option offen zu halten, gegen Vorhaben zu klagen. 47 +49 Klimakrise und Biodiversitätskrise schließen sich nicht aus sondern gehen Hand 48 +50 in Hand. Eine Ablehnung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist daher auch 49 +51 eine Ablehnung des Artenschutzes selbst. Klagen aufgrund persönlicher Vorbehalte 50 +52 unter dem Deckmantel des Artenschutzes lehnen wir strikt ab, denn sie schwächen 51 +53 die Legitimität naturschutzfachlich fundierter Klagen, die in einzelnen Fällen 52 +54 unumgänglich sind. 53 +55 54 +56 55 +57 56 +58 57 +59 58 +60 59 +61 Um den erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen, ist es 60 +62 notwendig, sich primär an dem übergeordneten Ziel, der Bekämpfung der 61 +63 Zwillingskrisen Klimakrise 62 +64 und Artensterben zu orientieren. 63 +65 64 +66 Die Ausweisung der 65 +67 bundesgesetzlich vorgeschriebenen 2% der Bundesflächen für die Windenergie muss 66 +68 schnellstmöglich, koordiniert und naturverträglich von den Ländern erfolgen. Die 67 +69 Ausweisung weiterer Flächen für den Bau von weiteren EE-Anlagen wird von derNAJU 68 +70 gefordert. 69 +71 70 +72 59 59 73 [1] Vgl. Wuppertal Institut (2020). CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines 60 60 74 deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze. Bericht. Wuppertal. S. 10, 61 61 75 73 14