Changes for page [2022] Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von Klima- und Artenkrise!
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von Klima- und Artenkrise! 1 +Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von Klima- und Artenkrise! (2022) - Content
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... ... @@ -26,59 +26,44 @@ 26 26 sich aus dem von Wissenschaftler*innen berechneten, global gerechten CO2- 27 27 Restbudget ergibt. Damit einher geht die Notwendigkeit, den jährlichen Zubau von 28 28 erneuerbaren Energien in Deutschland zu verdrei- bis zu verfünffachen.[1]Damit 29 -32 dies gelingt, ist eine deutliche Steigerung der Anzahl an On- und Offshore 33 Windenergieanlagen sowie die Förderung weiterer regenerativer Energiequellen in 30 -34 ganz Deutschland unabdingbar.[2] 31 -35 Längst ist wissenschaftlich belegt: Klimawandel und Artensterben sind keine 32 -36 getrennten Krisen sondern zusammenhängende Zwillingskrisen. Beide Krisen können 33 -37 und dürfen nicht singulär betrachtet werden. Erst recht können wir beide Krisen 34 -38 nicht singulär – ohne die andere zu betrachten – lösen. Die bereits spürbaren 35 -Beschluss: Resolution ”Ausbau Erneuerbarer Energien - Zeit für einen Perspektivenwechsel zur Bewältigung von 36 -Klima- und Artenkrise!” 37 -39 und noch prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels stellen eine der größten 38 -40 Bedrohungen der Biodiversität und somit unserer Lebensgrundlage dar.[3] 39 -41 40 -42 Auch im Sinne des Naturschutzes fordern wir daher einen schnellen, konsequenten 41 -43 und gesteuerten EE-Ausbau inklusive Windenergieanlagen. 42 -44 43 -45 Dem Ausbau von Winkraftanlagen ist nichts entgegenzusetzen, solange keine 44 -46 dringlichen Naturschutzgründe dagegen sprechen: 45 -47 Es geht nicht darum, den Ausbau von Windkraft kategorisch abzulehnen, jedoch 46 -48 sich situativ stets die Option offen zu halten, gegen Vorhaben zu klagen. 47 -49 Klimakrise und Biodiversitätskrise schließen sich nicht aus sondern gehen Hand 48 -50 in Hand. Eine Ablehnung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist daher auch 49 -51 eine Ablehnung des Artenschutzes selbst. Klagen aufgrund persönlicher Vorbehalte 50 -52 unter dem Deckmantel des Artenschutzes lehnen wir strikt ab, denn sie schwächen 51 -53 die Legitimität naturschutzfachlich fundierter Klagen, die in einzelnen Fällen 52 -54 unumgänglich sind. 53 -55 54 -56 55 -57 56 -58 57 -59 58 -60 59 -61 Um den erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen, ist es 60 -62 notwendig, sich primär an dem übergeordneten Ziel, der Bekämpfung der 61 -63 Zwillingskrisen Klimakrise 62 -64 und Artensterben zu orientieren. 63 -65 64 -66 Die Ausweisung der 65 -67 bundesgesetzlich vorgeschriebenen 2% der Bundesflächen für die Windenergie muss 66 -68 schnellstmöglich, koordiniert und naturverträglich von den Ländern erfolgen. Die 67 -69 Ausweisung weiterer Flächen für den Bau von weiteren EE-Anlagen wird von derNAJU 68 -70 gefordert. 69 -71 70 -72 71 -73 [1] Vgl. Wuppertal Institut (2020). CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines 72 -74 deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze. Bericht. Wuppertal. S. 10, 73 -75 73 14 74 -76 75 -77 [2] IPCC, 2022: Summary for Policymakers. In: Climate Change 2022: Mitigation of 76 -78 75 Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment 77 -79 Report 76 of the Intergovernmental Panel on Climate Change. S. 42 (Figure SPM.7) 78 -80 79 -81 [3] IPBES (2019): Summary for policymakers of the global assessment report on 78 80 -82 biodiversity and ecosystem services of the Intergovernmental Science-Policy 79 81 -83 Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. IPBES secretariat, Bonn, 82 -84 Germany.S 13 29 +dies gelingt, ist eine deutliche Steigerung der Anzahl an On- und Offshore 33 30 +Windenergieanlagen sowie die Förderung weiterer regenerativer Energiequellen in 31 +ganz Deutschland unabdingbar.[2] 32 +Längst ist wissenschaftlich belegt: Klimawandel und Artensterben sind keine 33 +getrennten Krisen sondern zusammenhängende Zwillingskrisen. Beide Krisen können 34 +und dürfen nicht singulär betrachtet werden. Erst recht können wir beide Krisen 35 +nicht singulär – ohne die andere zu betrachten – lösen. Die bereits spürbaren 36 +und noch prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels stellen eine der größten 37 +Bedrohungen der Biodiversität und somit unserer Lebensgrundlage dar.[3] 38 +\\Auch im Sinne des Naturschutzes fordern wir daher einen schnellen, konsequenten 39 +und gesteuerten EE-Ausbau inklusive Windenergieanlagen. 40 +\\Dem Ausbau von Winkraftanlagen ist nichts entgegenzusetzen, solange keine 41 +dringlichen Naturschutzgründe dagegen sprechen: 42 +Es geht nicht darum, den Ausbau von Windkraft kategorisch abzulehnen, jedoch 43 +sich situativ stets die Option offen zu halten, gegen Vorhaben zu klagen. 44 +Klimakrise und Biodiversitätskrise schließen sich nicht aus sondern gehen Hand 45 +in Hand. Eine Ablehnung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist daher auch 46 +eine Ablehnung des Artenschutzes selbst. Klagen aufgrund persönlicher Vorbehalte 47 +unter dem Deckmantel des Artenschutzes lehnen wir strikt ab, denn sie schwächen 48 +die Legitimität naturschutzfachlich fundierter Klagen, die in einzelnen Fällen 49 +unumgänglich sind. 50 +\\\\Um den erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen, ist es 51 +notwendig, sich primär an dem übergeordneten Ziel, der Bekämpfung der 52 +Zwillingskrisen Klimakrise 53 +und Artensterben zu orientieren. 54 +Die Ausweisung der 55 +bundesgesetzlich vorgeschriebenen 2% der Bundesflächen für die Windenergie muss 56 +schnellstmöglich, koordiniert und naturverträglich von den Ländern erfolgen. Die 57 +Ausweisung weiterer Flächen für den Bau von weiteren EE-Anlagen wird von derNAJU 58 +gefordert. 59 +\\\\[1] Vgl. Wuppertal Institut (2020). CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines 60 +deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze. Bericht. Wuppertal. S. 10,14 61 +[2] IPCC, 2022: Summary for Policymakers. In: Climate Change 2022: Mitigation of 62 +Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment 63 +Report 76 of the Intergovernmental Panel on Climate Change. S. 42 (Figure SPM.7) 64 +[3] IPBES (2019): Summary for policymakers of the global assessment report on 78 65 +biodiversity and ecosystem services of the Intergovernmental Science-Policy 79 66 +Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. IPBES secretariat, Bonn, 67 +Germany.S 13 83 83 84 84