[2023] Beschluss: Regelmäßig im Kassenprüfericht genannte Problemfelder beseitigen

Last modified by Theresa König on 2026/02/21 16:34

Antragstext

Hiermit beauftragt die JVV die Landesjugendleitung sich mit den drei wichtigsten im Kassenprüfericht zum Jahr 2022 als Schwierigkeiten bzw. Verbesserungsbedarfe angeführten Punkte bis zur nächsten JVV zu befassen. Dies sind:
• die Honorarordnung und die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen und Honoraren
• der Umgang mit von Aktiven angeschafften Equipment und
• die Aufbewahrung von Belegen

Konkret soll die Landesjugendleitung
• in Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro eine praxistaugliche und betragsmäßig angemessene Orientierungsleitlinie für Aufwandsentschädigungen und Honorare ausarbeiten.
• In Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro einen Prozess für die Inventarisierung erarbeiten.
• eine finanz- und steuerrechtlich zuverlässige Einschätzung zur notwendigen Aufbewahrungsfrist von Belegen innerhalb der NAJU einholen, beispielsweise von einem Steuerberater oder vom BJR. Sofern die vorgeschriebene
Aufbewahrungsfrist die Lesbarkeitsdauer von Thermobelegen übersteigt, soll die Landesjugendleitung das Büro anweisen, ein praxistaugliches und
funktionierendes Vorgehen zur Anfertigung von Belegkopien und deren fristgerechter Aufbewahrung zu implementieren.
Auf der nächsten JVV soll die Landesjugendleitung über die getroffenen (Neu -)Regelungen und ihre Anstrengungen zur Beseitgung der genannten Schwierigkeiten berichten.

Begründung:
Die genannten Problemfelder werden seit mehreren Jahren in den Kassenprüfberichten angemahnt und stellen strukturelle Probleme dar. Da in der
Vergangenheit keine zufriedenstellende Beseitgung dieser gelang, wird mit diesem Antrag verbindlich und verpflichtend auf die Landesjugendleitung und das Jugendbüro eingewirkt, sich um die Abstellung dieser Problemquellen zu kümmern