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... ... @@ -1,30 +1,54 @@ 1 -= __Jugendordnung__=1 += Jugendordnung = 2 2 3 -== der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. == 3 +== der Naturschutzjugend im Landesbund 4 +für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. == 4 4 5 5 7 + 6 6 **§ 1 Name** 7 -Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU). 9 +Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V., 10 +trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU). 8 8 9 9 10 10 **§ 2 Stellung im Verband** 11 -Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des Gesamtverbandes. 14 +Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und 15 +eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt 16 +ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf 17 +selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des 18 +Gesamtverbandes. 12 12 13 13 14 14 **§ 3 Zweck und Aufgaben** 15 -Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden. 16 -Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder, Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel haben. 22 +Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen 23 +Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und 24 +einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer 25 +Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des 26 +Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden. 27 +Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich 28 +demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder, 29 +Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel 30 +haben. 17 17 Die Naturschutzjugend macht es sich dabei im Einzelnen zur Aufgabe: 18 -• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von natürlichen und naturnahen Lebensräumen, Kartierungen, 32 +Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 33 +• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von 34 +natürlichen und naturnahen Lebensräumen, Kartierungen, 19 19 Artenschutzmaßnahmen etc.) 20 -• die Öffentlichkeit, insbesondere Jugendliche durch geeignete Veranstaltungen auf Umweltprobleme aufmerksam zu machen und für die Ziele des Natur- und Umweltschutzes zu werben 21 -• den Informations- und Wissensstand von Jugendlichen durch regelmäßig abgehaltene Veranstaltungen zu erhöhen (Arbeitskreise, Seminare, Vorträge, 36 +• die Öffentlichkeit, insbesondere Jugendliche durch geeignete Veranstaltungen auf 37 +Umweltprobleme aufmerksam zu machen und für die Ziele des Natur- und 38 +Umweltschutzes zu werben 39 +• den Informations- und Wissensstand von Jugendlichen durch regelmäßig 40 +abgehaltene Veranstaltungen zu erhöhen (Arbeitskreise, Seminare, Vorträge, 22 22 Exkursionen) 23 -• durch Information und Aufklärung weitere Mitglieder für den Verband zu gewinnen 24 -• mit anderen Jugendorganisationen und Naturschutzverbänden auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere der Naturschutzjugend auf 25 -Bundesebene, zusammenzuarbeiten 26 -• durch kontinuierliche Jugendarbeit junge Menschen zu befähigen, ihre Persönlichkeit zu entfalten 27 -• den aktiven Einsatz beim Natur- und Umweltschutz als Teil sozialverantwortlichen Handelns aufzuzeigen und dadurch aktives gesellschaftliches Engagement bei Jugendlichen zu fördern 42 +• durch Information und Aufklärung weitere Mitglieder für den Verband zu 43 +gewinnen 44 +• mit anderen Jugendorganisationen und Naturschutzverbänden auf nationaler 45 +und internationaler Ebene, insbesondere der Naturschutzjugend auf 46 +Bundesebene zusammenzuarbeiten 47 +• durch kontinuierliche Jugendarbeit junge Menschen zu befähigen, ihre 48 +Persönlichkeit zu entfalten 49 +• den aktiven Einsatz beim Natur- und Umweltschutz als Teil 50 +sozialverantwortlichen Handelns aufzuzeigen und dadurch aktives 51 +gesellschaftliches Engagement bei Jugendlichen zu fördern 28 28 29 29 30 30 **§ 4 Finanzen** ... ... @@ -32,16 +32,28 @@ 32 32 • Zuwendungen des LBV 33 33 • Zuschüsse 34 34 • Spenden 35 -Die finanziellen Mittel dürfen nur für die in dieser Jugendsatzung festgelegten Aufgaben verwendet werden. 36 -Die Kinder-, Jugend- und Hochschulgruppen erhalten von der Landesjugendleitung auf Antrag einen Zuschuss im Rahmen des Haushaltsplanes. 37 -Auf größtmögliche Gleichbehandlung ist zu achten. Näheres regelt die Jugendvertreter*innenversammlung durch Beschluss. 59 +Die finanziellen Mittel dürfen nur für die in dieser Jugendsatzung festgelegten Aufgaben 60 +verwendet werden. 61 +Die Kinder-, Jugend- und Hochschulgruppen erhalten von der Landesjugendleitung auf 62 +Antrag einen Zuschuss im Rahmen des Haushaltsplanes. Auf größtmögliche 63 +Gleichbehandlung ist zu achten. Näheres regelt die Jugendvertreter*innenversammlung 64 +durch Beschluss. 38 38 39 39 40 40 **§ 5 Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend** 41 -Mitglieder der Naturschutzjugend sind alle Mitglieder des LBV bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Mitglieder des LBV, die Ämter der Naturschutzjugend bekleiden, können auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres Mitglieder der Naturschutzjugend im LBV sein. 42 -Personen, die für Aufgaben der Naturschutzjugend durch Wahl bestimmt werden, sollen Mitglied im LBV sein. 43 -Die Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend endet mit Erreichen der Altersgrenze, durch Austritt, durch Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit oder durch Ausschluss. Über den Ausschluss eines Mitgliedes wegen schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung entscheidet nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes die Landesjugendleitung. 44 -Mitglieder, die sich um die Arbeit der Jugendorganisation besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag der Landesjugendleitung von der 68 +Mitglieder der Naturschutzjugend sind alle Mitglieder des LBV bis zur Vollendung des 27. 69 +Lebensjahres. Mitglieder des LBV, die Ämter der Naturschutzjugend bekleiden, können 70 +auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres Mitglieder der Naturschutzjugend im LBV 71 +sein. 72 +Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 73 +Personen, die für Aufgaben der Naturschutzjugend durch Wahl bestimmt werden, sollen 74 +Mitglied im LBV sein. 75 +Die Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend endet mit Erreichen der Altersgrenze, durch 76 +Austritt, durch Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit oder durch Ausschluss. Über 77 +den Ausschluss eines Mitgliedes wegen schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung 78 +entscheidet nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes die Landesjugendleitung. 79 +Mitglieder, die sich um die Arbeit der Jugendorganisation besonders verdient gemacht 80 +haben, können auf Vorschlag der Landesjugendleitung von der 45 45 Jugendvertreter*innenversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 46 46 47 47 ... ... @@ -258,9 +258,7 @@ 258 258 Vertretung auf allen seinen Ebenen an. Die Naturschutzjugend handelt im Sinne der 259 259 Satzung des Bayerischen Jugendringes. 260 260 Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 261 - 262 - 263 -**§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter** 297 +§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter 264 264 Das aktive Wahlalter in der Naturschutzjugend beträgt 10 Jahre. Das passive Wahlalter 265 265 beträgt auf Ortsebene 14 Jahre, auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene 16 Jahre. Der*die 266 266 Landesjugendleiter*in, dessen*deren Stellvertreter*in und der*die ... ... @@ -270,9 +270,7 @@ 270 270 Ein Organ ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder mit einer Frist von vier Wochen, auf 271 271 Kreis- und Ortsebene zwei Wochen, ordnungsgemäß geladen wurden. 272 272 Jede Person kann nur eine Stimme abgeben und muss persönlich anwesend sein. 273 - 274 - 275 -**§ 15 Das Jugendbüro** 307 +§ 15 Das Jugendbüro 276 276 Die Landesjugendleitung bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Jugendbüros. 277 277 Das Jugendbüro besteht aus den hauptamtlichen und zeitlich befristeten 278 278 Mitarbeitenden der Naturschutzjugend. Die Anstellung hauptamtlicher ... ... @@ -281,14 +281,10 @@ 281 281 Die Landesjugendleitung regelt die Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro und 282 282 bestimmt, wer das Jugendbüro leitet. 283 283 Hauptamtlich Mitarbeitende können nicht Mitglied der Landesjugendleitung sein. 284 - 285 - 286 -**§ 16 Auflösung** 316 +§ 16 Auflösung 287 287 Die Naturschutzjugend im LBV kann mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten 288 288 Vertreter*innen der Jugendvertreter*innenversammlung aufgelöst werden. 289 289 Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz 290 290 in Bayern e. V. (LBV) zu. 291 - 292 - 293 -**§ 17 Inkrafttreten** 321 +§ 17 Inkrafttreten 294 294 Diese Jugendordnung tritt am 19.11.2023 in Kraft.