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Summary

Details

Page properties
Content
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1 -= __Jugendordnung__ =
1 += Jugendordnung =
2 2  
3 -== der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. ==
3 +== der Naturschutzjugend im Landesbund
4 +für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. ==
4 4  
5 5  
7 +
6 6  **§ 1 Name**
7 -Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU).
9 +Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.,
10 +trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU).
8 8  
9 9  
10 10  **§ 2 Stellung im Verband**
11 -Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des Gesamtverbandes.
14 +Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und
15 +eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt
16 +ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf
17 +selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des
18 +Gesamtverbandes.
12 12  
13 13  
14 14  **§ 3 Zweck und Aufgaben**
15 -Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden.
16 -Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder, Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel haben.
22 +Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen
23 +Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und
24 +einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer
25 +Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des
26 +Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden.
27 +Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich
28 +demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder,
29 +Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel
30 +haben.
17 17  Die Naturschutzjugend macht es sich dabei im Einzelnen zur Aufgabe:
18 -\\• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von
32 +Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
33 +• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von
19 19  natürlichen und naturnahen Lebensräumen, Kartierungen,
20 20  Artenschutzmaßnahmen etc.)
21 21  • die Öffentlichkeit, insbesondere Jugendliche durch geeignete Veranstaltungen auf
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279 279  Vertretung auf allen seinen Ebenen an. Die Naturschutzjugend handelt im Sinne der
280 280  Satzung des Bayerischen Jugendringes.
281 281  Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
282 -
283 -
284 -**§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter**
297 +§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter
285 285  Das aktive Wahlalter in der Naturschutzjugend beträgt 10 Jahre. Das passive Wahlalter
286 286  beträgt auf Ortsebene 14 Jahre, auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene 16 Jahre. Der*die
287 287  Landesjugendleiter*in, dessen*deren Stellvertreter*in und der*die
... ... @@ -291,9 +291,7 @@
291 291  Ein Organ ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder mit einer Frist von vier Wochen, auf
292 292  Kreis- und Ortsebene zwei Wochen, ordnungsgemäß geladen wurden.
293 293  Jede Person kann nur eine Stimme abgeben und muss persönlich anwesend sein.
294 -
295 -
296 -**§ 15 Das Jugendbüro**
307 +§ 15 Das Jugendbüro
297 297  Die Landesjugendleitung bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Jugendbüros.
298 298  Das Jugendbüro besteht aus den hauptamtlichen und zeitlich befristeten
299 299  Mitarbeitenden der Naturschutzjugend. Die Anstellung hauptamtlicher
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302 302  Die Landesjugendleitung regelt die Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro und
303 303  bestimmt, wer das Jugendbüro leitet.
304 304  Hauptamtlich Mitarbeitende können nicht Mitglied der Landesjugendleitung sein.
305 -
306 -
307 -**§ 16 Auflösung**
316 +§ 16 Auflösung
308 308  Die Naturschutzjugend im LBV kann mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten
309 309  Vertreter*innen der Jugendvertreter*innenversammlung aufgelöst werden.
310 310  Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz
311 311  in Bayern e. V. (LBV) zu.
312 -
313 -
314 -**§ 17 Inkrafttreten**
321 +§ 17 Inkrafttreten
315 315  Diese Jugendordnung tritt am 19.11.2023 in Kraft.