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... ... @@ -1,21 +1,36 @@ 1 -= __Jugendordnung__=1 += Jugendordnung = 2 2 3 -== der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. == 3 +== der Naturschutzjugend im Landesbund 4 +für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. == 4 4 5 5 7 + 6 6 **§ 1 Name** 7 -Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU). 9 +Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V., 10 +trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU). 8 8 9 9 10 10 **§ 2 Stellung im Verband** 11 -Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des Gesamtverbandes. 14 +Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und 15 +eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt 16 +ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf 17 +selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des 18 +Gesamtverbandes. 12 12 13 13 14 14 **§ 3 Zweck und Aufgaben** 15 -Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden. 16 -Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder, Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel haben. 22 +Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen 23 +Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und 24 +einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer 25 +Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des 26 +Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden. 27 +Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich 28 +demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder, 29 +Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel 30 +haben. 17 17 Die Naturschutzjugend macht es sich dabei im Einzelnen zur Aufgabe: 18 -\\• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von 32 +Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 33 +• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von 19 19 natürlichen und naturnahen Lebensräumen, Kartierungen, 20 20 Artenschutzmaßnahmen etc.) 21 21 • die Öffentlichkeit, insbesondere Jugendliche durch geeignete Veranstaltungen auf ... ... @@ -279,9 +279,7 @@ 279 279 Vertretung auf allen seinen Ebenen an. Die Naturschutzjugend handelt im Sinne der 280 280 Satzung des Bayerischen Jugendringes. 281 281 Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 282 - 283 - 284 -**§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter** 297 +§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter 285 285 Das aktive Wahlalter in der Naturschutzjugend beträgt 10 Jahre. Das passive Wahlalter 286 286 beträgt auf Ortsebene 14 Jahre, auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene 16 Jahre. Der*die 287 287 Landesjugendleiter*in, dessen*deren Stellvertreter*in und der*die ... ... @@ -291,9 +291,7 @@ 291 291 Ein Organ ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder mit einer Frist von vier Wochen, auf 292 292 Kreis- und Ortsebene zwei Wochen, ordnungsgemäß geladen wurden. 293 293 Jede Person kann nur eine Stimme abgeben und muss persönlich anwesend sein. 294 - 295 - 296 -**§ 15 Das Jugendbüro** 307 +§ 15 Das Jugendbüro 297 297 Die Landesjugendleitung bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Jugendbüros. 298 298 Das Jugendbüro besteht aus den hauptamtlichen und zeitlich befristeten 299 299 Mitarbeitenden der Naturschutzjugend. Die Anstellung hauptamtlicher ... ... @@ -302,14 +302,10 @@ 302 302 Die Landesjugendleitung regelt die Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro und 303 303 bestimmt, wer das Jugendbüro leitet. 304 304 Hauptamtlich Mitarbeitende können nicht Mitglied der Landesjugendleitung sein. 305 - 306 - 307 -**§ 16 Auflösung** 316 +§ 16 Auflösung 308 308 Die Naturschutzjugend im LBV kann mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten 309 309 Vertreter*innen der Jugendvertreter*innenversammlung aufgelöst werden. 310 310 Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz 311 311 in Bayern e. V. (LBV) zu. 312 - 313 - 314 -**§ 17 Inkrafttreten** 321 +§ 17 Inkrafttreten 315 315 Diese Jugendordnung tritt am 19.11.2023 in Kraft.