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... ... @@ -1,21 +1,36 @@ 1 -= __Jugendordnung__=1 += Jugendordnung = 2 2 3 -== der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. == 3 +== der Naturschutzjugend im Landesbund 4 +für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. == 4 4 5 5 7 + 6 6 **§ 1 Name** 7 -Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU). 9 +Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V., 10 +trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU). 8 8 9 9 10 10 **§ 2 Stellung im Verband** 11 -Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des Gesamtverbandes. 14 +Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und 15 +eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt 16 +ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf 17 +selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des 18 +Gesamtverbandes. 12 12 13 13 14 14 **§ 3 Zweck und Aufgaben** 15 -Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden. 16 -Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder, Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel haben. 22 +Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen 23 +Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und 24 +einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer 25 +Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des 26 +Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden. 27 +Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich 28 +demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder, 29 +Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel 30 +haben. 17 17 Die Naturschutzjugend macht es sich dabei im Einzelnen zur Aufgabe: 18 -\\• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von 32 +Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 33 +• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von 19 19 natürlichen und naturnahen Lebensräumen, Kartierungen, 20 20 Artenschutzmaßnahmen etc.) 21 21 • die Öffentlichkeit, insbesondere Jugendliche durch geeignete Veranstaltungen auf ... ... @@ -49,7 +49,7 @@ 49 49 durch Beschluss. 50 50 51 51 52 - **§ 5 Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend**67 +§ 5 Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend 53 53 Mitglieder der Naturschutzjugend sind alle Mitglieder des LBV bis zur Vollendung des 27. 54 54 Lebensjahres. Mitglieder des LBV, die Ämter der Naturschutzjugend bekleiden, können 55 55 auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres Mitglieder der Naturschutzjugend im LBV ... ... @@ -64,16 +64,12 @@ 64 64 Mitglieder, die sich um die Arbeit der Jugendorganisation besonders verdient gemacht 65 65 haben, können auf Vorschlag der Landesjugendleitung von der 66 66 Jugendvertreter*innenversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 67 - 68 - 69 -**§ 6.1 Organe** 82 +§ 6.1 Organe 70 70 Auf Ortsebene: Jugendgruppenversammlung und Jugendgruppenleitung 71 71 Auf Kreisebene: Kreisjugendversammlung und Kreisjugendleitung 72 72 Auf Bezirksebene: Bezirksjugendversammlung und Bezirksjugendleitung 73 73 Auf Landesebene: Jugendvertreter*innenversammlung und Landesjugendleitung 74 - 75 - 76 -**§ 6.2 Ehrenamt** 87 +§ 6.2 Ehrenamt 77 77 Neben den in § 6.1 genannten Organen aktiven Personen sind zahlreiche weitere 78 78 Personen in Arbeitskreisen und Projektteams ehrenamtlich tätig. 79 79 Mit Ausnahme der für die Naturschutzjugend im LBV beim LBV angestellten ... ... @@ -83,9 +83,7 @@ 83 83 Ehrenamtlich aktive Personen haben jederzeit die Möglichkeit, im Rahmen der durch die 84 84 Landesjugendleitung festgelegten Kostenerstattungsrichtlinie, ihnen durch ihre 85 85 ehrenamtliche Arbeit für die NAJU entstandenen Unkosten abrechnen zu können. 86 - 87 - 88 -**§ 6.3 Arbeitskreise** 97 +§ 6.3 Arbeitskreise 89 89 (a) Die Neugründung von Arbeitskreisen ist jederzeit nach Einverständnis von Seiten der 90 90 Landesjugendleitung möglich und schwebend wirksam. Treffen des Arbeitskreises sind 91 91 ab diesem Zeitpunkt möglich. ... ... @@ -93,9 +93,7 @@ 93 93 offiziell bestätigt. Erst ab diesem Zeitpunkt sind Mitglieder des Arbeitskreises bei der 94 94 Jugendvertreterversammlung nach § 7 stimmberechtigt. 95 95 Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 96 - 97 - 98 -**§ 7 Jugendvertreter*innenversammlung** 105 +§ 7 Jugendvertreter*innenversammlung 99 99 Die Jugendvertreter*innenversammlung (JVV) ist das höchste Organ der 100 100 Naturschutzjugend im LBV. Stimmberechtigte Mitglieder (sofern §14 erfüllt) der 101 101 Jugendvertreter*innenversammlung sind ... ... @@ -132,9 +132,7 @@ 132 132 Die Jugendvertreter*innenversammlung steht allen Mitgliedern des LBV als Zuhörenden 133 133 offen. 134 134 Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 135 - 136 - 137 -**§ 8 Landesjugendleitung** 142 +§ 8 Landesjugendleitung 138 138 Die Landesjugendleitung setzt sich zusammen aus dem*der Landesjugendleiter*in, 139 139 seinem*seiner Stellvertreter*in, dem*der Schatzmeister*in, dem*der 140 140 Landeskinderbeauftragten und bis zu drei weiteren Mitgliedern. ... ... @@ -171,9 +171,7 @@ 171 171 diese*dieser verhindert ist. 172 172 Der*die Landesjugendleiter*in ist kraft Satzung Mitglied des LBV-Vorstandes. 173 173 Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 174 - 175 - 176 -**§ 9 Bezirksebene** 179 +§ 9 Bezirksebene 177 177 Bezirksjugendversammlung 178 178 Die Bezirksjugendversammlung besteht aus: 179 179 • der Bezirksjugendleitung ... ... @@ -199,9 +199,7 @@ 199 199 muss dann von der nächsten Jugendvertreter*innenversammlung bestätigt werden, es 200 200 sei denn, die Jugendvertreter*innenversammlung kann die Mehrheit der Stimmen auf 201 201 einen anderen von ihr aufgestellten Kandidaten vereinigen. 202 - 203 - 204 -**§ 10 Kreisebene** 205 +§ 10 Kreisebene 205 205 Kreisjugendversammlung 206 206 Die Kreisjugendversammlung besteht aus: 207 207 • der Kreisjugendleitung ... ... @@ -221,9 +221,7 @@ 221 221 • das Vertretungsrecht im Kreisjugendring wahrzunehmen 222 222 Sie ist verpflichtet, der Kreisjugendversammlung über ihre Tätigkeit und über die 223 223 verwendeten Mittel Rechenschaft abzulegen. 224 - 225 - 226 -**§ 11 Ortsebene** 225 +§ 11 Ortsebene 227 227 Jugendgruppenversammlung 228 228 Die Jugendgruppenversammlung setzt sich aus den Mitgliedern der Jugendgruppe eines 229 229 Ortes zusammen. ... ... @@ -252,9 +252,7 @@ 252 252 Verwendung der Mittel zu geben 253 253 Eine Jugendgruppe kann von mindestens fünf Jugendlichen gegründet werden. Die 254 254 Landesjugendleitung muss von der Gruppengründung in Kenntnis gesetzt werden. 255 - 256 - 257 -**§ 12 Kinder-, Jugend- und Hochschulgruppen** 254 +§ 12 Kinder-, Jugend- und Hochschulgruppen 258 258 Gruppen der Naturschutzjugend, deren Mitglieder in der Mehrheit unter 10 Jahre alt 259 259 sind, gelten als Kindergruppen. 260 260 Gruppen der Naturschutzjugend, deren Mitglieder in der Mehrheit in Verbindung mit ... ... @@ -272,16 +272,12 @@ 272 272 werden. 273 273 Bei der Auflösung einer Gruppe werden eventuell vorhandene Gruppenkonten und 274 274 Barkassen aufgelöst und der Geldbestand dem NAJU-Landeshaushalt beigefügt. 275 - 276 - 277 -**§ 13 Bayerischer Jugendring** 272 +§ 13 Bayerischer Jugendring 278 278 Die Naturschutzjugend im LBV ist Mitglied im Bayerischen Jugendring. Sie strebt eine 279 279 Vertretung auf allen seinen Ebenen an. Die Naturschutzjugend handelt im Sinne der 280 280 Satzung des Bayerischen Jugendringes. 281 281 Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 282 - 283 - 284 -**§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter** 277 +§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter 285 285 Das aktive Wahlalter in der Naturschutzjugend beträgt 10 Jahre. Das passive Wahlalter 286 286 beträgt auf Ortsebene 14 Jahre, auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene 16 Jahre. Der*die 287 287 Landesjugendleiter*in, dessen*deren Stellvertreter*in und der*die ... ... @@ -291,9 +291,7 @@ 291 291 Ein Organ ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder mit einer Frist von vier Wochen, auf 292 292 Kreis- und Ortsebene zwei Wochen, ordnungsgemäß geladen wurden. 293 293 Jede Person kann nur eine Stimme abgeben und muss persönlich anwesend sein. 294 - 295 - 296 -**§ 15 Das Jugendbüro** 287 +§ 15 Das Jugendbüro 297 297 Die Landesjugendleitung bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Jugendbüros. 298 298 Das Jugendbüro besteht aus den hauptamtlichen und zeitlich befristeten 299 299 Mitarbeitenden der Naturschutzjugend. Die Anstellung hauptamtlicher ... ... @@ -302,14 +302,10 @@ 302 302 Die Landesjugendleitung regelt die Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro und 303 303 bestimmt, wer das Jugendbüro leitet. 304 304 Hauptamtlich Mitarbeitende können nicht Mitglied der Landesjugendleitung sein. 305 - 306 - 307 -**§ 16 Auflösung** 296 +§ 16 Auflösung 308 308 Die Naturschutzjugend im LBV kann mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten 309 309 Vertreter*innen der Jugendvertreter*innenversammlung aufgelöst werden. 310 310 Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz 311 311 in Bayern e. V. (LBV) zu. 312 - 313 - 314 -**§ 17 Inkrafttreten** 301 +§ 17 Inkrafttreten 315 315 Diese Jugendordnung tritt am 19.11.2023 in Kraft.