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Summary

Details

Page properties
Content
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1 -= __Jugendordnung__ =
1 += Jugendordnung =
2 2  
3 -== der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. ==
3 +== der Naturschutzjugend im Landesbund
4 +für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. ==
4 4  
5 5  
7 +
6 6  **§ 1 Name**
7 -Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU).
9 +Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.,
10 +trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU).
8 8  
9 9  
10 10  **§ 2 Stellung im Verband**
11 -Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des Gesamtverbandes.
14 +Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und
15 +eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt
16 +ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf
17 +selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des
18 +Gesamtverbandes.
12 12  
13 13  
14 14  **§ 3 Zweck und Aufgaben**
15 -Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden.
16 -Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder, Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel haben.
22 +Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen
23 +Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und
24 +einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer
25 +Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des
26 +Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden.
27 +Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich
28 +demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder,
29 +Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel
30 +haben.
17 17  Die Naturschutzjugend macht es sich dabei im Einzelnen zur Aufgabe:
18 -\\• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von
32 +Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
33 +• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von
19 19  natürlichen und naturnahen Lebensräumen, Kartierungen,
20 20  Artenschutzmaßnahmen etc.)
21 21  • die Öffentlichkeit, insbesondere Jugendliche durch geeignete Veranstaltungen auf
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49 49  durch Beschluss.
50 50  
51 51  
52 -**§ 5 Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend**
67 +§ 5 Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend
53 53  Mitglieder der Naturschutzjugend sind alle Mitglieder des LBV bis zur Vollendung des 27.
54 54  Lebensjahres. Mitglieder des LBV, die Ämter der Naturschutzjugend bekleiden, können
55 55  auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres Mitglieder der Naturschutzjugend im LBV
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64 64  Mitglieder, die sich um die Arbeit der Jugendorganisation besonders verdient gemacht
65 65  haben, können auf Vorschlag der Landesjugendleitung von der
66 66  Jugendvertreter*innenversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
67 -
68 -
69 -**§ 6.1 Organe**
82 +§ 6.1 Organe
70 70  Auf Ortsebene: Jugendgruppenversammlung und Jugendgruppenleitung
71 71  Auf Kreisebene: Kreisjugendversammlung und Kreisjugendleitung
72 72  Auf Bezirksebene: Bezirksjugendversammlung und Bezirksjugendleitung
73 73  Auf Landesebene: Jugendvertreter*innenversammlung und Landesjugendleitung
74 -
75 -
76 -**§ 6.2 Ehrenamt**
87 +§ 6.2 Ehrenamt
77 77  Neben den in § 6.1 genannten Organen aktiven Personen sind zahlreiche weitere
78 78  Personen in Arbeitskreisen und Projektteams ehrenamtlich tätig.
79 79  Mit Ausnahme der für die Naturschutzjugend im LBV beim LBV angestellten
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83 83  Ehrenamtlich aktive Personen haben jederzeit die Möglichkeit, im Rahmen der durch die
84 84  Landesjugendleitung festgelegten Kostenerstattungsrichtlinie, ihnen durch ihre
85 85  ehrenamtliche Arbeit für die NAJU entstandenen Unkosten abrechnen zu können.
86 -
87 -
88 -**§ 6.3 Arbeitskreise**
97 +§ 6.3 Arbeitskreise
89 89  (a) Die Neugründung von Arbeitskreisen ist jederzeit nach Einverständnis von Seiten der
90 90  Landesjugendleitung möglich und schwebend wirksam. Treffen des Arbeitskreises sind
91 91  ab diesem Zeitpunkt möglich.
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93 93  offiziell bestätigt. Erst ab diesem Zeitpunkt sind Mitglieder des Arbeitskreises bei der
94 94  Jugendvertreterversammlung nach § 7 stimmberechtigt.
95 95  Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
96 -
97 -
98 -**§ 7 Jugendvertreter*innenversammlung**
105 +§ 7 Jugendvertreter*innenversammlung
99 99  Die Jugendvertreter*innenversammlung (JVV) ist das höchste Organ der
100 100  Naturschutzjugend im LBV. Stimmberechtigte Mitglieder (sofern §14 erfüllt) der
101 101  Jugendvertreter*innenversammlung sind
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132 132  Die Jugendvertreter*innenversammlung steht allen Mitgliedern des LBV als Zuhörenden
133 133  offen.
134 134  Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
135 -
136 -
137 -**§ 8 Landesjugendleitung**
142 +§ 8 Landesjugendleitung
138 138  Die Landesjugendleitung setzt sich zusammen aus dem*der Landesjugendleiter*in,
139 139  seinem*seiner Stellvertreter*in, dem*der Schatzmeister*in, dem*der
140 140  Landeskinderbeauftragten und bis zu drei weiteren Mitgliedern.
... ... @@ -171,9 +171,7 @@
171 171  diese*dieser verhindert ist.
172 172  Der*die Landesjugendleiter*in ist kraft Satzung Mitglied des LBV-Vorstandes.
173 173  Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
174 -
175 -
176 -**§ 9 Bezirksebene**
179 +§ 9 Bezirksebene
177 177  Bezirksjugendversammlung
178 178  Die Bezirksjugendversammlung besteht aus:
179 179  • der Bezirksjugendleitung
... ... @@ -199,9 +199,7 @@
199 199  muss dann von der nächsten Jugendvertreter*innenversammlung bestätigt werden, es
200 200  sei denn, die Jugendvertreter*innenversammlung kann die Mehrheit der Stimmen auf
201 201  einen anderen von ihr aufgestellten Kandidaten vereinigen.
202 -
203 -
204 -**§ 10 Kreisebene**
205 +§ 10 Kreisebene
205 205  Kreisjugendversammlung
206 206  Die Kreisjugendversammlung besteht aus:
207 207  • der Kreisjugendleitung
... ... @@ -221,9 +221,7 @@
221 221  • das Vertretungsrecht im Kreisjugendring wahrzunehmen
222 222  Sie ist verpflichtet, der Kreisjugendversammlung über ihre Tätigkeit und über die
223 223  verwendeten Mittel Rechenschaft abzulegen.
224 -
225 -
226 -**§ 11 Ortsebene**
225 +§ 11 Ortsebene
227 227  Jugendgruppenversammlung
228 228  Die Jugendgruppenversammlung setzt sich aus den Mitgliedern der Jugendgruppe eines
229 229  Ortes zusammen.
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252 252  Verwendung der Mittel zu geben
253 253  Eine Jugendgruppe kann von mindestens fünf Jugendlichen gegründet werden. Die
254 254  Landesjugendleitung muss von der Gruppengründung in Kenntnis gesetzt werden.
255 -
256 -
257 -**§ 12 Kinder-, Jugend- und Hochschulgruppen**
254 +§ 12 Kinder-, Jugend- und Hochschulgruppen
258 258  Gruppen der Naturschutzjugend, deren Mitglieder in der Mehrheit unter 10 Jahre alt
259 259  sind, gelten als Kindergruppen.
260 260  Gruppen der Naturschutzjugend, deren Mitglieder in der Mehrheit in Verbindung mit
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272 272  werden.
273 273  Bei der Auflösung einer Gruppe werden eventuell vorhandene Gruppenkonten und
274 274  Barkassen aufgelöst und der Geldbestand dem NAJU-Landeshaushalt beigefügt.
275 -
276 -
277 -**§ 13 Bayerischer Jugendring**
272 +§ 13 Bayerischer Jugendring
278 278  Die Naturschutzjugend im LBV ist Mitglied im Bayerischen Jugendring. Sie strebt eine
279 279  Vertretung auf allen seinen Ebenen an. Die Naturschutzjugend handelt im Sinne der
280 280  Satzung des Bayerischen Jugendringes.
281 281  Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
282 -
283 -
284 -**§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter**
277 +§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter
285 285  Das aktive Wahlalter in der Naturschutzjugend beträgt 10 Jahre. Das passive Wahlalter
286 286  beträgt auf Ortsebene 14 Jahre, auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene 16 Jahre. Der*die
287 287  Landesjugendleiter*in, dessen*deren Stellvertreter*in und der*die
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291 291  Ein Organ ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder mit einer Frist von vier Wochen, auf
292 292  Kreis- und Ortsebene zwei Wochen, ordnungsgemäß geladen wurden.
293 293  Jede Person kann nur eine Stimme abgeben und muss persönlich anwesend sein.
294 -
295 -
296 -**§ 15 Das Jugendbüro**
287 +§ 15 Das Jugendbüro
297 297  Die Landesjugendleitung bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Jugendbüros.
298 298  Das Jugendbüro besteht aus den hauptamtlichen und zeitlich befristeten
299 299  Mitarbeitenden der Naturschutzjugend. Die Anstellung hauptamtlicher
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302 302  Die Landesjugendleitung regelt die Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro und
303 303  bestimmt, wer das Jugendbüro leitet.
304 304  Hauptamtlich Mitarbeitende können nicht Mitglied der Landesjugendleitung sein.
305 -
306 -
307 -**§ 16 Auflösung**
296 +§ 16 Auflösung
308 308  Die Naturschutzjugend im LBV kann mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten
309 309  Vertreter*innen der Jugendvertreter*innenversammlung aufgelöst werden.
310 310  Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz
311 311  in Bayern e. V. (LBV) zu.
312 -
313 -
314 -**§ 17 Inkrafttreten**
301 +§ 17 Inkrafttreten
315 315  Diese Jugendordnung tritt am 19.11.2023 in Kraft.