Last modified by Valentin Hügenell on 2026/02/22 09:32

From version 2.1
edited by Valentin Hügenell
on 2026/02/22 09:18
Change comment: There is no comment for this version
To version 2.3
edited by Valentin Hügenell
on 2026/02/22 09:22
Change comment: There is no comment for this version

Summary

Details

Page properties
Content
... ... @@ -1,54 +1,30 @@
1 -= Jugendordnung =
1 += __Jugendordnung__ =
2 2  
3 -== der Naturschutzjugend im Landesbund
4 -für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. ==
3 +== der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. ==
5 5  
6 6  
7 -
8 8  **§ 1 Name**
9 -Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.,
10 -trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU).
7 +Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU).
11 11  
12 12  
13 13  **§ 2 Stellung im Verband**
14 -Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und
15 -eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt
16 -ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf
17 -selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des
18 -Gesamtverbandes.
11 +Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des Gesamtverbandes.
19 19  
20 20  
21 21  **§ 3 Zweck und Aufgaben**
22 -Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen
23 -Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und
24 -einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer
25 -Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des
26 -Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden.
27 -Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich
28 -demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder,
29 -Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel
30 -haben.
15 +Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden.
16 +Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder, Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel haben.
31 31  Die Naturschutzjugend macht es sich dabei im Einzelnen zur Aufgabe:
32 -Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
33 -• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von
34 -natürlichen und naturnahen Lebensräumen, Kartierungen,
18 +• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von natürlichen und naturnahen Lebensräumen, Kartierungen,
35 35  Artenschutzmaßnahmen etc.)
36 -• die Öffentlichkeit, insbesondere Jugendliche durch geeignete Veranstaltungen auf
37 -Umweltprobleme aufmerksam zu machen und für die Ziele des Natur- und
38 -Umweltschutzes zu werben
39 -• den Informations- und Wissensstand von Jugendlichen durch regelmäßig
40 -abgehaltene Veranstaltungen zu erhöhen (Arbeitskreise, Seminare, Vorträge,
20 +• die Öffentlichkeit, insbesondere Jugendliche durch geeignete Veranstaltungen auf Umweltprobleme aufmerksam zu machen und für die Ziele des Natur- und Umweltschutzes zu werben
21 +• den Informations- und Wissensstand von Jugendlichen durch regelmäßig abgehaltene Veranstaltungen zu erhöhen (Arbeitskreise, Seminare, Vorträge,
41 41  Exkursionen)
42 -• durch Information und Aufklärung weitere Mitglieder für den Verband zu
43 -gewinnen
44 -• mit anderen Jugendorganisationen und Naturschutzverbänden auf nationaler
45 -und internationaler Ebene, insbesondere der Naturschutzjugend auf
46 -Bundesebene zusammenzuarbeiten
47 -• durch kontinuierliche Jugendarbeit junge Menschen zu befähigen, ihre
48 -Persönlichkeit zu entfalten
49 -• den aktiven Einsatz beim Natur- und Umweltschutz als Teil
50 -sozialverantwortlichen Handelns aufzuzeigen und dadurch aktives
51 -gesellschaftliches Engagement bei Jugendlichen zu fördern
23 +• durch Information und Aufklärung weitere Mitglieder für den Verband zu gewinnen
24 +• mit anderen Jugendorganisationen und Naturschutzverbänden auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere der Naturschutzjugend auf
25 +Bundesebene, zusammenzuarbeiten
26 +• durch kontinuierliche Jugendarbeit junge Menschen zu befähigen, ihre Persönlichkeit zu entfalten
27 +• den aktiven Einsatz beim Natur- und Umweltschutz als Teil sozialverantwortlichen Handelns aufzuzeigen und dadurch aktives gesellschaftliches Engagement bei Jugendlichen zu fördern
52 52  
53 53  
54 54  **§ 4 Finanzen**
... ... @@ -56,28 +56,16 @@
56 56  • Zuwendungen des LBV
57 57  • Zuschüsse
58 58  • Spenden
59 -Die finanziellen Mittel dürfen nur für die in dieser Jugendsatzung festgelegten Aufgaben
60 -verwendet werden.
61 -Die Kinder-, Jugend- und Hochschulgruppen erhalten von der Landesjugendleitung auf
62 -Antrag einen Zuschuss im Rahmen des Haushaltsplanes. Auf größtmögliche
63 -Gleichbehandlung ist zu achten. Näheres regelt die Jugendvertreter*innenversammlung
64 -durch Beschluss.
35 +Die finanziellen Mittel dürfen nur für die in dieser Jugendsatzung festgelegten Aufgaben verwendet werden.
36 +Die Kinder-, Jugend- und Hochschulgruppen erhalten von der Landesjugendleitung auf Antrag einen Zuschuss im Rahmen des Haushaltsplanes.
37 +Auf größtmögliche Gleichbehandlung ist zu achten. Näheres regelt die Jugendvertreter*innenversammlung durch Beschluss.
65 65  
66 66  
67 67  **§ 5 Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend**
68 -Mitglieder der Naturschutzjugend sind alle Mitglieder des LBV bis zur Vollendung des 27.
69 -Lebensjahres. Mitglieder des LBV, die Ämter der Naturschutzjugend bekleiden, können
70 -auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres Mitglieder der Naturschutzjugend im LBV
71 -sein.
72 -Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
73 -Personen, die für Aufgaben der Naturschutzjugend durch Wahl bestimmt werden, sollen
74 -Mitglied im LBV sein.
75 -Die Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend endet mit Erreichen der Altersgrenze, durch
76 -Austritt, durch Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit oder durch Ausschluss. Über
77 -den Ausschluss eines Mitgliedes wegen schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung
78 -entscheidet nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes die Landesjugendleitung.
79 -Mitglieder, die sich um die Arbeit der Jugendorganisation besonders verdient gemacht
80 -haben, können auf Vorschlag der Landesjugendleitung von der
41 +Mitglieder der Naturschutzjugend sind alle Mitglieder des LBV bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Mitglieder des LBV, die Ämter der Naturschutzjugend bekleiden, können auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres Mitglieder der Naturschutzjugend im LBV sein.
42 +Personen, die für Aufgaben der Naturschutzjugend durch Wahl bestimmt werden, sollen Mitglied im LBV sein.
43 +Die Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend endet mit Erreichen der Altersgrenze, durch Austritt, durch Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit oder durch Ausschluss. Über den Ausschluss eines Mitgliedes wegen schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung entscheidet nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes die Landesjugendleitung.
44 +Mitglieder, die sich um die Arbeit der Jugendorganisation besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag der Landesjugendleitung von der
81 81  Jugendvertreter*innenversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
82 82  
83 83