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... ... @@ -1,54 +1,30 @@ 1 -= Jugendordnung = 1 += __Jugendordnung__ = 2 2 3 -== der Naturschutzjugend im Landesbund 4 -für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. == 3 +== der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. == 5 5 6 6 7 - 8 8 **§ 1 Name** 9 -Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V., 10 -trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU). 7 +Die Jugendorganisation des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. trägt den Namen Naturschutzjugend im LBV (NAJU). 11 11 12 12 13 13 **§ 2 Stellung im Verband** 14 -Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und 15 -eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt 16 -ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf 17 -selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des 18 -Gesamtverbandes. 11 +Die Naturschutzjugend im LBV wird im Rahmen der Satzung des LBV selbstständig und eigenverantwortlich tätig. Sie führt eigene Rechnung. Die Naturschutzjugend verfolgt ihre Ziele in Zusammenarbeit mit dem LBV. Die Naturschutzjugend hat das Recht auf selbstständige Gestaltung und Willensbildung im Organisationsstatus des Gesamtverbandes. 19 19 20 20 21 21 **§ 3 Zweck und Aufgaben** 22 -Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen 23 -Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und 24 -einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer 25 -Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des 26 -Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden. 27 -Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich 28 -demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder, 29 -Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel 30 -haben. 15 +Im Mittelpunkt der Arbeit der Naturschutzjugend im LBV steht neben der praktischen Arbeit im Naturschutz die Erziehung zu einem engagierten Umweltbewusstsein und einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur. Das Verständnis ökologischer Zusammenhänge soll geweckt, die gesellschaftspolitische Verwirklichung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes soll gefördert werden. 16 +Die NAJU ist überparteilich und überkonfessionell. Sie bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und duldet innerhalb des Verbandes keine Mitglieder, Äußerungen oder Aktivitäten, die die Menschenrechte unterdrücken oder dies zum Ziel haben. 31 31 Die Naturschutzjugend macht es sich dabei im Einzelnen zur Aufgabe: 32 -Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 33 -• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von 34 -natürlichen und naturnahen Lebensräumen, Kartierungen, 18 +• aktiv Natur- und Artenschutz zu betreiben (Anlage, Pflege und Schutz von natürlichen und naturnahen Lebensräumen, Kartierungen, 35 35 Artenschutzmaßnahmen etc.) 36 -• die Öffentlichkeit, insbesondere Jugendliche durch geeignete Veranstaltungen auf 37 -Umweltprobleme aufmerksam zu machen und für die Ziele des Natur- und 38 -Umweltschutzes zu werben 39 -• den Informations- und Wissensstand von Jugendlichen durch regelmäßig 40 -abgehaltene Veranstaltungen zu erhöhen (Arbeitskreise, Seminare, Vorträge, 20 +• die Öffentlichkeit, insbesondere Jugendliche durch geeignete Veranstaltungen auf Umweltprobleme aufmerksam zu machen und für die Ziele des Natur- und Umweltschutzes zu werben 21 +• den Informations- und Wissensstand von Jugendlichen durch regelmäßig abgehaltene Veranstaltungen zu erhöhen (Arbeitskreise, Seminare, Vorträge, 41 41 Exkursionen) 42 -• durch Information und Aufklärung weitere Mitglieder für den Verband zu 43 -gewinnen 44 -• mit anderen Jugendorganisationen und Naturschutzverbänden auf nationaler 45 -und internationaler Ebene, insbesondere der Naturschutzjugend auf 46 -Bundesebene zusammenzuarbeiten 47 -• durch kontinuierliche Jugendarbeit junge Menschen zu befähigen, ihre 48 -Persönlichkeit zu entfalten 49 -• den aktiven Einsatz beim Natur- und Umweltschutz als Teil 50 -sozialverantwortlichen Handelns aufzuzeigen und dadurch aktives 51 -gesellschaftliches Engagement bei Jugendlichen zu fördern 23 +• durch Information und Aufklärung weitere Mitglieder für den Verband zu gewinnen 24 +• mit anderen Jugendorganisationen und Naturschutzverbänden auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere der Naturschutzjugend auf 25 +Bundesebene, zusammenzuarbeiten 26 +• durch kontinuierliche Jugendarbeit junge Menschen zu befähigen, ihre Persönlichkeit zu entfalten 27 +• den aktiven Einsatz beim Natur- und Umweltschutz als Teil sozialverantwortlichen Handelns aufzuzeigen und dadurch aktives gesellschaftliches Engagement bei Jugendlichen zu fördern 52 52 53 53 54 54 **§ 4 Finanzen** ... ... @@ -56,28 +56,16 @@ 56 56 • Zuwendungen des LBV 57 57 • Zuschüsse 58 58 • Spenden 59 -Die finanziellen Mittel dürfen nur für die in dieser Jugendsatzung festgelegten Aufgaben 60 -verwendet werden. 61 -Die Kinder-, Jugend- und Hochschulgruppen erhalten von der Landesjugendleitung auf 62 -Antrag einen Zuschuss im Rahmen des Haushaltsplanes. Auf größtmögliche 63 -Gleichbehandlung ist zu achten. Näheres regelt die Jugendvertreter*innenversammlung 64 -durch Beschluss. 35 +Die finanziellen Mittel dürfen nur für die in dieser Jugendsatzung festgelegten Aufgaben verwendet werden. 36 +Die Kinder-, Jugend- und Hochschulgruppen erhalten von der Landesjugendleitung auf Antrag einen Zuschuss im Rahmen des Haushaltsplanes. 37 +Auf größtmögliche Gleichbehandlung ist zu achten. Näheres regelt die Jugendvertreter*innenversammlung durch Beschluss. 65 65 66 66 67 67 **§ 5 Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend** 68 -Mitglieder der Naturschutzjugend sind alle Mitglieder des LBV bis zur Vollendung des 27. 69 -Lebensjahres. Mitglieder des LBV, die Ämter der Naturschutzjugend bekleiden, können 70 -auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres Mitglieder der Naturschutzjugend im LBV 71 -sein. 72 -Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 73 -Personen, die für Aufgaben der Naturschutzjugend durch Wahl bestimmt werden, sollen 74 -Mitglied im LBV sein. 75 -Die Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend endet mit Erreichen der Altersgrenze, durch 76 -Austritt, durch Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit oder durch Ausschluss. Über 77 -den Ausschluss eines Mitgliedes wegen schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung 78 -entscheidet nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes die Landesjugendleitung. 79 -Mitglieder, die sich um die Arbeit der Jugendorganisation besonders verdient gemacht 80 -haben, können auf Vorschlag der Landesjugendleitung von der 41 +Mitglieder der Naturschutzjugend sind alle Mitglieder des LBV bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Mitglieder des LBV, die Ämter der Naturschutzjugend bekleiden, können auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres Mitglieder der Naturschutzjugend im LBV sein. 42 +Personen, die für Aufgaben der Naturschutzjugend durch Wahl bestimmt werden, sollen Mitglied im LBV sein. 43 +Die Mitgliedschaft in der Naturschutzjugend endet mit Erreichen der Altersgrenze, durch Austritt, durch Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit oder durch Ausschluss. Über den Ausschluss eines Mitgliedes wegen schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung entscheidet nach Anhörung des betreffenden Mitgliedes die Landesjugendleitung. 44 +Mitglieder, die sich um die Arbeit der Jugendorganisation besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag der Landesjugendleitung von der 81 81 Jugendvertreter*innenversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. 82 82 83 83 ... ... @@ -294,7 +294,9 @@ 294 294 Vertretung auf allen seinen Ebenen an. Die Naturschutzjugend handelt im Sinne der 295 295 Satzung des Bayerischen Jugendringes. 296 296 Jugendordnung der Naturschutzjugend im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. 297 -§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter 261 + 262 + 263 +**§ 14 Wahl, Stimmberechtigung und Wahlalter** 298 298 Das aktive Wahlalter in der Naturschutzjugend beträgt 10 Jahre. Das passive Wahlalter 299 299 beträgt auf Ortsebene 14 Jahre, auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene 16 Jahre. Der*die 300 300 Landesjugendleiter*in, dessen*deren Stellvertreter*in und der*die ... ... @@ -304,7 +304,9 @@ 304 304 Ein Organ ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder mit einer Frist von vier Wochen, auf 305 305 Kreis- und Ortsebene zwei Wochen, ordnungsgemäß geladen wurden. 306 306 Jede Person kann nur eine Stimme abgeben und muss persönlich anwesend sein. 307 -§ 15 Das Jugendbüro 273 + 274 + 275 +**§ 15 Das Jugendbüro** 308 308 Die Landesjugendleitung bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Jugendbüros. 309 309 Das Jugendbüro besteht aus den hauptamtlichen und zeitlich befristeten 310 310 Mitarbeitenden der Naturschutzjugend. Die Anstellung hauptamtlicher ... ... @@ -313,10 +313,14 @@ 313 313 Die Landesjugendleitung regelt die Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro und 314 314 bestimmt, wer das Jugendbüro leitet. 315 315 Hauptamtlich Mitarbeitende können nicht Mitglied der Landesjugendleitung sein. 316 -§ 16 Auflösung 284 + 285 + 286 +**§ 16 Auflösung** 317 317 Die Naturschutzjugend im LBV kann mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten 318 318 Vertreter*innen der Jugendvertreter*innenversammlung aufgelöst werden. 319 319 Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz 320 320 in Bayern e. V. (LBV) zu. 321 -§ 17 Inkrafttreten 291 + 292 + 293 +**§ 17 Inkrafttreten** 322 322 Diese Jugendordnung tritt am 19.11.2023 in Kraft.