Änderungen von Dokument [2019] Geschäftsordnung der JVV
Zuletzt geändert von Valentin Hügenell am 2026/02/22 12:24
Von Version 1.1
bearbeitet von Valentin Hügenell
am 2026/02/22 12:23
am 2026/02/22 12:23
Änderungskommentar:
Es gibt keinen Kommentar für diese Version
Auf Version 2.1
bearbeitet von Valentin Hügenell
am 2026/02/22 12:24
am 2026/02/22 12:24
Änderungskommentar:
Es gibt keinen Kommentar für diese Version
Zusammenfassung
-
Seiteneigenschaften (2 geändert, 0 hinzugefügt, 0 gelöscht)
Details
- Seiteneigenschaften
-
- Titel
-
... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -Geschäftsordnung der JVV 1 +[2019] Geschäftsordnung der JVV - Inhalt
-
... ... @@ -1,32 +1,32 @@ 1 -= 1. Tagung = 1 +== 1. Tagung == 2 2 3 3 (a) Die Jugendvertreterversammlung (im Folgenden als JVV bezeichnet) der Naturschutzjugend im LBV (im Folgenden als NAJU bezeichnet) steht allen Mitgliedern des LBV als Zuhörer offen. Auf Antrag können per Mehrheitsbeschluss nicht stimmberechtigte Personen von der Sitzung ausgeschlossen werden. 4 4 5 5 (b) Zu Beginn jeder Jugendvertreterversammlung werden den Teilnehmer*innen die wichtigsten Regeln, die sich aus Jugendordnung und Geschäftsordnung ergeben, erläutert. 6 6 7 -= 2. Aufgaben = 7 +== 2. Aufgaben == 8 8 9 9 Die Aufgaben der JVV regelt die Jugendordnung. 10 10 11 -= 12 -3. Wahl eines Moderators = 11 +== 12 +3. Wahl eines Moderators == 13 13 14 14 Zu Beginn jeder JVV wählen alle Anwesenden einen/eine Moderator*in, der/die die Versammlung leitet. Der/die Moderator*in soll nicht der Landesjugendleitung oder dem hauptamtlichen Personal angehören. 15 15 16 -= 17 -4. Protokoll = 16 +== 17 +4. Protokoll == 18 18 19 19 Während der gesamten JVV ist ein Protokoll zu führen. Es ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Dabei ist die Möglichkeit gegeben, bestimmte Beiträge im Protokoll festhalten zu lassen. Außerdem soll die Moderation jeweils die wichtigsten Ergebnisse am Ende einer Diskussion zusammenfassen. 20 20 21 -= 22 -5. Tagesordnung = 21 +== 22 +5. Tagesordnung == 23 23 24 24 (a) Die Tagesordnung umfasst in der Regel die Protokollkontrolle, die Wahl der Moderation, die Feststellung der Beschlussfähigkeit laut Jugendordnung und die in der Jugendordnung geregelten Aufgaben. 25 25 26 26 (b) Die JVV kann per Mehrheitsbeschluss jederzeit einzelne Tagesordnungspunkte hinzufügen, verschieben, streichen oder abändern. 27 27 28 -= 29 -6. Beschlussfassung = 28 +== 29 +6. Beschlussfassung == 30 30 31 31 (a) Die JVV fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen, d.h. für einen Beschluss sind mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erforderlich 32 32 ... ... @@ -36,8 +36,8 @@ 36 36 37 37 (d) Verlangt ein Stimmberechtigter eine geheime Abstimmung, so wird geheim abgestimmt. 38 38 39 -= 40 -7. Wahlen = 39 +== 40 +7. Wahlen == 41 41 42 42 (a) Die JVV bestimmt einen Wahlausschuss aus drei (3) Personen. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht wahlberechtigt. 43 43 ... ... @@ -63,8 +63,8 @@ 63 63 64 64 (h) Die Kassenprüfer*innen werden mit einfacher Mehrheit gewählt. Auf Antrag kann die JVV die Abstimmungsmodalitäten ändern (z.B. „Hammelsprung“) 65 65 66 -= 67 -8. Anträge zur Geschäftsordnung („GO-Anträge“) = 66 +== 67 +8. Anträge zur Geschäftsordnung („GO-Anträge“) == 68 68 69 69 (a) GO-Anträge können während der JVV von jedem Stimmberechtigten gestellt werden. Über GO-Anträge muss sofort entschieden werden. 70 70 ... ... @@ -86,8 +86,8 @@ 86 86 87 87 (e) Bei GO-Anträgen gibt es keine Enthaltungen 88 88 89 -= 90 -9. Gültigkeit und Änderungen der Geschäftsordnung = 89 +== 90 +9. Gültigkeit und Änderungen der Geschäftsordnung == 91 91 92 92 Die JVV kann mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Geschäftsordnung ändern oder aufheben. Regelungen in der Geschäftsordnung, die der Jugendordnung widersprechen, sind nichtig. Die Jugendordnung und die Geschäftsordnung der JVV sollen den Unterlagen jeder JVV beigefügt werden. 93 93