Änderungen von Dokument [2026] Abrechnungsrichtlinie

Zuletzt geändert von Valentin Hügenell am 2026/02/22 12:34

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am 2026/02/22 12:29
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am 2026/02/21 16:41
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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Titel
... ... @@ -1,1 +1,1 @@
1 -[2026] Abrechnungsrichtlinie
1 +Abrechnungsrichtlinie
Dokument-Autor
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1 -XWiki.Valentin
1 +XWiki.Theresa
Inhalt
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1 -**§ 1 – Gültigkeitsbereich**
1 +§ 1 – Gültigkeitsbereich
2 2  
3 3  Abs. 1. Diese Richtlinie gilt auf Landes- und Bezirksebene der NAJU Bayern für Fahrtkosten von ehrenamtlich Aktiven, welche im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die NAJU Bayern anfallen.
4 4  
5 5  Abs. 2. Angestellte bei der NAJU Bayern rechnen entstandene Fahrtkosten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nach der LBV-Richtlinie ab, wobei hierfür zur Unterscheidung das jeweils aktuelle LBV-eigene Abrechnungsformular zu verwenden ist.
6 6  
7 -**§ 2 – Grundlegendes**
7 +§ 2 – Grundlegendes
8 8  
9 9  Abs. 1. Es können nur tatsächlich angefallene Kosten für notwendige Fahrten erstattet werden, sofern diese nicht bereits anderweitig erstattet wurden oder erstattet werden.
10 10  
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18 18  
19 19  Abs. 6. Ausnahmen in besonderen Fällen können durch das Jugendbüro oder die LAJULEI gestattet werden. Diese müssen, sofern möglich, vor dem Anfallen von Kosten vereinbart werden.
20 20  
21 -**§ 3 – Abrechnungsfristen**
21 +§ 3 – Abrechnungsfristen
22 22  
23 23  Abs. 1. Abrechnungen sollten möglichst innerhalb von vier Wochen nach Entstehen der Kosten im Jugendbüro vorliegen, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. 2
24 24  
25 25  Abs. 2. Liegt ein Fahrtkostenerstattungsantrag des aktuellen Kalenderjahres nicht bis spätestens am letzten Arbeitstag im Dezember des gleichen Jahres im Jugendbüro vor, entfällt jeglicher Erstattungsanspruch. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen, die im Dezember eines Jahres stattfinden. Erstattungsanträge hierzu müssen spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres im Jugendbüro vorliegen.
26 26  
27 -**§ 4 – Vorlage des Erstattungsantrags**
27 +§ 4 – Vorlage des Erstattungsantrags Erstattungsanträge inklusive aller Kostennachweise können auf Papier oder in digitaler Form im Jugendbüro eingereicht werden.
28 28  
29 -Erstattungsanträge inklusive aller Kostennachweise können auf Papier oder in digitaler Form im Jugendbüro eingereicht werden.
29 +§ 5 – Wahl des Verkehrsmittels
30 30  
31 -**§ 5 – Wahl des Verkehrsmittels**
32 -
33 33  Abs. 1. Fahrten sollen so umwelt- und klimafreundlich wie möglich erfolgen. Vorrangig sind öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, wo sinnvoll, ist das Fahrrad vorzuziehen.
34 34  
35 35  Abs. 2. Fahrten mit der Bahn sollten aus Kostengründen mit Zügen des Nahverkehrs durchgeführt werden. Näheres regelt § 6
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40 40  
41 41  Abs. 5. Flüge können grundsätzlich nicht erstattet werden. Begründete Ausnahmefälle erfordern vorherige Absprache mit dem Jugendbüro und der LAJULEI. Inlandsflüge sind in keinem Fall erstattungsfähig.
42 42  
43 -**§ 6 – Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln**
41 +§ 6 – Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
44 44  
45 -**6.1 Fahrten im Nahverkehr (Linienbus, Tram, U-Bahn, S-Bahn, Regionalzug)**
43 +6.1 Fahrten im Nahverkehr (Linienbus, Tram, U-Bahn, S-Bahn, Regionalzug)
46 46  
47 -**6.1.1 Einzel-, Rück-, Streifen- und Tagesfahrkarten**
45 +6.1.1 Einzel-, Rück-, Streifen- und Tagesfahrkarten
48 48  
49 49  Abs. 1. Pro Tag können bei Nahverkehrsfahrten (in Summe) maximal Kosten in Höhe des aktuellen Preises eines Bayerntickets geltend gemacht werden.
50 50  
51 51  Abs. 2. Sollte das Bayernticket in einem Verkehrsmittel nicht gelten, ist das Ticket dieser Fahrt in der Tagessumme nicht zu berücksichtigen.
52 52  
53 -**6.1.2 Zeitfahrkarten des Nahverkehrs**
51 +6.1.2 Zeitfahrkarten des Nahverkehrs
54 54  
55 55  Abs. 1. Die Benutzung von Zeitfahrkarten im Nahverkehr, wie beispielsweise das Deutschlandticket, kann anteilig erstattet werden. Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf die Kosten einer normalen Einzelfahrt für die entsprechende Strecke, höchstens jedoch pro Tag auf die Höhe des aktuellen Preises eines Bayerntickets.
56 56  
57 -Abs. 2. Die maximal erstattbaren Kosten in einem Geltungszeitraum dürfen die Kosten des Zeitfahrkartenpreises nicht überschreiten. Bei der Abrechnung ist ein Kostennachweis für die Zeitfahrkarte einzureichen sowie die gefahrene Strecke mit theoretischem [[Normalpreis>>https://www.bahn.de/angebot/sparpreis-flexpreis/normalpreis]] anzugeben.
55 +Abs. 2. Die maximal erstattbaren Kosten in einem Geltungszeitraum dürfen die Kosten des Zeitfahrkartenpreises nicht überschreiten. Bei der Abrechnung ist ein Kostennachweis für die Zeitfahrkarte einzureichen sowie die gefahrene Strecke mit theoretischem Normalpreis anzugeben.
58 58  
59 -**6.3 Sonstige Verkehrsmittel**
57 +6.3 Sonstige Verkehrsmittel
60 60  
61 61  Soll eine Fahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel als den oben genannten (bspw. Fernbus, Seilbahn, Funiculaire etc.) durchgeführt werden, ist dies vor Anfallen von Kosten mit dem Jugendbüro oder der LAJULEI abzusprechen.
62 62  
63 -**§ 7 – BahnCard**
61 +§ 7 – BahnCard
64 64  
65 65  Abs. 1. Mitgliedern der LAJULEI sowie Bezirksjugendleitungen wird grundsätzlich eine „My BahnCard 25“ oder „My BahnCard 50“ erstattet.
66 66  
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68 68  
69 69  Abs. 3. Bei Personen ab 27 Jahren ist die Wirtschaftlichkeit einer BahnCard 50 nicht mehr anzunehmen. In diesem Fall werden Fahrten im Fernverkehr bei Vorliegen triftiger Gründe (siehe § 6.2.1) in voller Höhe erstattet, falls die Person nicht im Besitz einer BahnCard ist. Eine BahnCard 25 kann unter denselben Voraussetzungen wie in Abs. 2. erstattet werden.
70 70  
71 -**§ 8 – Fahrten mit dem Fahrrad**
69 +§ 8 – Fahrten mit dem Fahrrad
72 72  
73 73  Abs. 1. Eine Fahrt kann ab 10 km Streckenlänge abgerechnet werden.
74 74  
75 75  Abs. 2. Pro gefahrenem Kilometer werden 0,60 € erstattet, höchstens jedoch 50 € pro Fahrt und Tag.
76 76  
77 -Abs. 3. Bei Kombination von Bahn und Fahrrad werden die Kosten der Fahrradmitnahme (Fahrradticket) zusätzlich erstattet. ^^1^^
75 +Abs. 3. Bei Kombination von Bahn und Fahrrad werden die Kosten der Fahrradmitnahme (Fahrradticket) zusätzlich erstattet. Diese Regelung ist erforderlich, da der von der NAJU erstattete Betrag für Fahrradfahrten über dem von Fördermittelgebern angesetzten Erstattungsbetrag liegen kann. In solchen Fällen müssen diese Kostenanteile bei der Abrechnung gegenüber Fördermittelgebern herausgerechnet werden, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand und damit höhere Kosten verursacht. 5
78 78  
79 -^^1 ^^Diese Regelung ist erforderlich, da der von der NAJU erstattete Betrag für Fahrradfahrten über dem von Fördermittelgebern angesetzten Erstattungsbetrag liegen kann. In solchen Fällen müssen diese Kostenanteile bei der Abrechnung gegenüber Fördermittelgebern herausgerechnet werden, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand und damit höhere Kosten verursacht.
77 +§ 9 Fahrten mit dem Auto
80 80  
81 -**§ 9 – Fahrten mit dem Auto**
82 -
83 83  Abs. 1. Für die Erstattung der Kosten einer Autofahrt bedarf es einer triftigen Begründung, warum die Benutzung eines anderen Verkehrsmittels (nach § 5) nicht möglich oder zumutbar gewesen wäre. Beispiele hierfür sind:
84 84  
85 85  • Mangelnde Anbindung des Abfahrts- oder Zielortes an den ÖPNV
... ... @@ -94,14 +94,6 @@
94 94  
95 95  Abs. 4. Sind triftige Begründung und Genehmigung für die Autofahrt gegeben, so werden pro gefahrenem Kilometer 0,30 € erstattet.
96 96  
97 -**§ 10 – Fahrten zu Veranstaltungen auf Bundesebene**
93 +§ 10 – Fahrten zu Veranstaltungen auf Bundesebene Fahrten zu Veranstaltungen auf Bundesebene werden gemäß der Fahrtkostenerstattungsrichtlinie der NAJU auf Bundesebene abgerechnet.
98 98  
99 -Fahrten zu Veranstaltungen auf Bundesebene werden gemäß der Fahrtkostenerstattungsrichtlinie der NAJU auf Bundesebene abgerechnet.
100 -
101 -**§ 11 – Gültigkeit**
102 -
103 -Abs. 1. Fragen oder Unklarheiten, die die Richtlinie betreffen, sind vor Entstehen von Kosten mit dem Jugendbüro zu klären.
104 -
105 -Abs. 2. Die Fahrtkostenabrechnungsrichtlinie tritt mit Beschluss der LAJULEI-Sitzung vom 09.01.2026 in Kraft und löst alle bisher gültigen Regelungen ab.
106 -\\\\**Vereinfachte Darstellung**
107 -Um die RIchtlinie und ihre Anwendung zu vereinfachen haben wir eine einfachere Darstellung als Flowchart erstellt
95 +§ 11 – Gültigkeit Abs. 1. Fragen oder Unklarheiten, die die Richtlinie betreffen, sind vor Entstehen von Kosten mit dem Jugendbüro zu klären. Abs. 2. Die Fahrtkostenabrechnungsrichtlinie tritt mit Beschluss der LAJULEI-Sitzung vom 09.01.2026 in Kraft und löst alle bisher gültigen Regelungen ab.