Änderungen von Dokument [2026] Abrechnungsrichtlinie

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Titel
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1 -[2026] Abrechnungsrichtlinie
1 +Abrechnungsrichtlinie
Inhalt
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54 54  
55 55  Abs. 1. Die Benutzung von Zeitfahrkarten im Nahverkehr, wie beispielsweise das Deutschlandticket, kann anteilig erstattet werden. Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf die Kosten einer normalen Einzelfahrt für die entsprechende Strecke, höchstens jedoch pro Tag auf die Höhe des aktuellen Preises eines Bayerntickets.
56 56  
57 -Abs. 2. Die maximal erstattbaren Kosten in einem Geltungszeitraum dürfen die Kosten des Zeitfahrkartenpreises nicht überschreiten. Bei der Abrechnung ist ein Kostennachweis für die Zeitfahrkarte einzureichen sowie die gefahrene Strecke mit theoretischem [[Normalpreis>>https://www.bahn.de/angebot/sparpreis-flexpreis/normalpreis]] anzugeben.
57 +Abs. 2. Die maximal erstattbaren Kosten in einem Geltungszeitraum dürfen die Kosten des Zeitfahrkartenpreises nicht überschreiten. Bei der Abrechnung ist ein Kostennachweis für die Zeitfahrkarte einzureichen sowie die gefahrene Strecke mit theoretischem Normalpreis anzugeben.
58 58  
59 59  **6.3 Sonstige Verkehrsmittel**
60 60  
... ... @@ -74,10 +74,8 @@
74 74  
75 75  Abs. 2. Pro gefahrenem Kilometer werden 0,60 € erstattet, höchstens jedoch 50 € pro Fahrt und Tag.
76 76  
77 -Abs. 3. Bei Kombination von Bahn und Fahrrad werden die Kosten der Fahrradmitnahme (Fahrradticket) zusätzlich erstattet. ^^1^^
77 +Abs. 3. Bei Kombination von Bahn und Fahrrad werden die Kosten der Fahrradmitnahme (Fahrradticket) zusätzlich erstattet. Diese Regelung ist erforderlich, da der von der NAJU erstattete Betrag für Fahrradfahrten über dem von Fördermittelgebern angesetzten Erstattungsbetrag liegen kann. In solchen Fällen müssen diese Kostenanteile bei der Abrechnung gegenüber Fördermittelgebern herausgerechnet werden, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand und damit höhere Kosten verursacht. 5
78 78  
79 -^^1 ^^Diese Regelung ist erforderlich, da der von der NAJU erstattete Betrag für Fahrradfahrten über dem von Fördermittelgebern angesetzten Erstattungsbetrag liegen kann. In solchen Fällen müssen diese Kostenanteile bei der Abrechnung gegenüber Fördermittelgebern herausgerechnet werden, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand und damit höhere Kosten verursacht.
80 -
81 81  **§ 9 – Fahrten mit dem Auto**
82 82  
83 83  Abs. 1. Für die Erstattung der Kosten einer Autofahrt bedarf es einer triftigen Begründung, warum die Benutzung eines anderen Verkehrsmittels (nach § 5) nicht möglich oder zumutbar gewesen wäre. Beispiele hierfür sind:
... ... @@ -94,11 +94,11 @@
94 94  
95 95  Abs. 4. Sind triftige Begründung und Genehmigung für die Autofahrt gegeben, so werden pro gefahrenem Kilometer 0,30 € erstattet.
96 96  
97 -**§ 10 – Fahrten zu Veranstaltungen auf Bundesebene**
95 +§ 10 – Fahrten zu Veranstaltungen auf Bundesebene
98 98  
99 99  Fahrten zu Veranstaltungen auf Bundesebene werden gemäß der Fahrtkostenerstattungsrichtlinie der NAJU auf Bundesebene abgerechnet.
100 100  
101 -**§ 11 – Gültigkeit**
99 +§ 11 – Gültigkeit
102 102  
103 103  Abs. 1. Fragen oder Unklarheiten, die die Richtlinie betreffen, sind vor Entstehen von Kosten mit dem Jugendbüro zu klären.
104 104