Änderungen von Dokument [2026] Abrechnungsrichtlinie

Zuletzt geändert von Valentin Hügenell am 2026/02/22 12:34

Von Version 4.1
bearbeitet von Theresa König
am 2026/02/21 16:46
Änderungskommentar: Es gibt keinen Kommentar für diese Version
Auf Version 1.5
bearbeitet von Theresa König
am 2026/02/21 16:43
Änderungskommentar: Es gibt keinen Kommentar für diese Version

Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Titel
... ... @@ -1,1 +1,1 @@
1 -[2026] Abrechnungsrichtlinie
1 +Abrechnungsrichtlinie
Inhalt
... ... @@ -54,7 +54,7 @@
54 54  
55 55  Abs. 1. Die Benutzung von Zeitfahrkarten im Nahverkehr, wie beispielsweise das Deutschlandticket, kann anteilig erstattet werden. Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf die Kosten einer normalen Einzelfahrt für die entsprechende Strecke, höchstens jedoch pro Tag auf die Höhe des aktuellen Preises eines Bayerntickets.
56 56  
57 -Abs. 2. Die maximal erstattbaren Kosten in einem Geltungszeitraum dürfen die Kosten des Zeitfahrkartenpreises nicht überschreiten. Bei der Abrechnung ist ein Kostennachweis für die Zeitfahrkarte einzureichen sowie die gefahrene Strecke mit theoretischem [[Normalpreis>>https://www.bahn.de/angebot/sparpreis-flexpreis/normalpreis]] anzugeben.
57 +Abs. 2. Die maximal erstattbaren Kosten in einem Geltungszeitraum dürfen die Kosten des Zeitfahrkartenpreises nicht überschreiten. Bei der Abrechnung ist ein Kostennachweis für die Zeitfahrkarte einzureichen sowie die gefahrene Strecke mit theoretischem Normalpreis anzugeben.
58 58  
59 59  **6.3 Sonstige Verkehrsmittel**
60 60  
... ... @@ -92,11 +92,11 @@
92 92  
93 93  Abs. 4. Sind triftige Begründung und Genehmigung für die Autofahrt gegeben, so werden pro gefahrenem Kilometer 0,30 € erstattet.
94 94  
95 -**§ 10 – Fahrten zu Veranstaltungen auf Bundesebene**
95 +§ 10 – Fahrten zu Veranstaltungen auf Bundesebene
96 96  
97 97  Fahrten zu Veranstaltungen auf Bundesebene werden gemäß der Fahrtkostenerstattungsrichtlinie der NAJU auf Bundesebene abgerechnet.
98 98  
99 -**§ 11 – Gültigkeit**
99 +§ 11 – Gültigkeit
100 100  
101 101  Abs. 1. Fragen oder Unklarheiten, die die Richtlinie betreffen, sind vor Entstehen von Kosten mit dem Jugendbüro zu klären.
102 102