Änderungen von Dokument [2026] Abrechnungsrichtlinie

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
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31 31  Abs. 1. Fahrten sollen so umwelt- und klimafreundlich wie möglich erfolgen. Vorrangig sind öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, wo sinnvoll, ist das Fahrrad vorzuziehen.
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33 -Abs. 2. Fahrten mit der Bahn sollten aus Kostengründen mit Zügen des Nahverkehrs durchgeführt werden. Näheres regelt
33 +Abs. 2. Fahrten mit der Bahn sollten aus Kostengründen mit Zügen des Nahverkehrs durchgeführt werden. Näheres regelt § 6
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35 -Abs. 3. Jegliche Benutzung von Individualverkehrsmitteln ist der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nachgeordnet – auch scheinbar ökologische(re) Reisevarianten wie bspw. E-Auto oder kostenpflichtige Mitfahrgelegenheiten. Abs. 4. Kann eine Fahrt aus triftigen Gründen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, ist zunächst die Nutzung eines LBV-Autos zu prüfen. Nur falls dies nicht möglich ist, können Kosten für eine Fahrt mittels privatem PKW erstattet werden. Näheres regelt § 9. Abs. 5. Flüge können grundsätzlich nicht erstattet werden. Begründete Ausnahmefälle erfordern vorherige Absprache mit dem Jugendbüro und der LAJULEI. Inlandsflüge sind in keinem Fall erstattungsfähig. § 6 – Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln 6.1 Fahrten im Nahverkehr (Linienbus, Tram, U-Bahn, S-Bahn, Regionalzug) 6.1.1 Einzel-, Rück-, Streifen- und Tagesfahrkarten Abs. 1. Pro Tag können bei Nahverkehrsfahrten (in Summe) maximal Kosten in Höhe des aktuellen Preises eines Bayerntickets geltend gemacht werden. Abs. 2. Sollte das Bayernticket in einem Verkehrsmittel nicht gelten, ist das Ticket dieser Fahrt in der Tagessumme nicht zu berücksichtigen. 3 6.1.2 Zeitfahrkarten des Nahverkehrs Abs. 1. Die Benutzung von Zeitfahrkarten im Nahverkehr, wie beispielsweise das Deutschlandticket, kann anteilig erstattet werden. Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf die Kosten einer normalen Einzelfahrt für die entsprechende Strecke, höchstens jedoch pro Tag auf die Höhe des aktuellen Preises eines Bayerntickets. Abs. 2. Die maximal erstattbaren Kosten in einem Geltungszeitraum dürfen die Kosten des Zeitfahrkartenpreises nicht überschreiten. Bei der Abrechnung ist ein Kostennachweis für die Zeitfahrkarte einzureichen sowie die gefahrene Strecke mit theoretischem Normalpreis anzugeben.
35 +Abs. 3. Jegliche Benutzung von Individualverkehrsmitteln ist der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nachgeordnet – auch scheinbar ökologische(re) Reisevarianten wie bspw. E-Auto oder kostenpflichtige Mitfahrgelegenheiten.
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37 +Abs. 4. Kann eine Fahrt aus triftigen Gründen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, ist zunächst die Nutzung eines LBV-Autos zu prüfen. Nur falls dies nicht möglich ist, können Kosten für eine Fahrt mittels privatem PKW erstattet werden. Näheres regelt § 9.
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39 +Abs. 5. Flüge können grundsätzlich nicht erstattet werden. Begründete Ausnahmefälle erfordern vorherige Absprache mit dem Jugendbüro und der LAJULEI. Inlandsflüge sind in keinem Fall erstattungsfähig.
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41 +§ 6 – Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
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43 +6.1 Fahrten im Nahverkehr (Linienbus, Tram, U-Bahn, S-Bahn, Regionalzug)
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45 +6.1.1 Einzel-, Rück-, Streifen- und Tagesfahrkarten
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47 +Abs. 1. Pro Tag können bei Nahverkehrsfahrten (in Summe) maximal Kosten in Höhe des aktuellen Preises eines Bayerntickets geltend gemacht werden.
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49 +Abs. 2. Sollte das Bayernticket in einem Verkehrsmittel nicht gelten, ist das Ticket dieser Fahrt in der Tagessumme nicht zu berücksichtigen.
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51 +6.1.2 Zeitfahrkarten des Nahverkehrs Abs. 1. Die Benutzung von Zeitfahrkarten im Nahverkehr, wie beispielsweise das Deutschlandticket, kann anteilig erstattet werden. Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf die Kosten einer normalen Einzelfahrt für die entsprechende Strecke, höchstens jedoch pro Tag auf die Höhe des aktuellen Preises eines Bayerntickets. Abs. 2. Die maximal erstattbaren Kosten in einem Geltungszeitraum dürfen die Kosten des Zeitfahrkartenpreises nicht überschreiten. Bei der Abrechnung ist ein Kostennachweis für die Zeitfahrkarte einzureichen sowie die gefahrene Strecke mit theoretischem Normalpreis anzugeben.